Deutscher Juristinnenbund e.V.: Rechtsdurchsetzung Betroffener verbessert sich nicht

EU-weiter Schutz vor Gewalt im Netz: Digital Services Act weiterhin lückenhaft

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erstmals eine einheitliche europaweite Regulierung aller digitalen Dienste in Kraft getreten ist. Das von der EU-Kommissionspräsidentin als „Grundgesetz des Internets“ gefeierte Regelungswerk verbessert die Rechtsdurchsetzung Betroffener jedoch nicht: So lässt der DSA Umfang und Grenzen der Haftung weitgehend unverändert. Stattdessen nimmt er sogenannte systemische Risiken, die von den Diensteanbietern ausgehen, in den Blick. Er formuliert besondere Sorgfaltspflichten (abhängig von Art und Größe der Dienste) und regelt deren Durchführung und Durchsetzung.

Der Schutz vor digitaler Gewalt bleibt lückenhaft: Der DSA bietet weder Löschungsansprüche für Betroffene noch Fristen für das Tätigwerden von Diensteanbietern, nachdem sie auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam gemacht wurden. Problematisch ist, dass der DSA nicht definiert, was „rechtswidrige“ Inhalte sind, und die Definition damit den einzelnen Nationalstaaten überlässt.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/dsa-gilt-seit-17-02-24-schutz-vor-digitaler-gewalt-im-netz-weiterhin-lueckenhaft-159105/

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