Pressemitteilung |

Belastung für den Mittelstand

(Berlin) - Nach Auffassung des Handelsverbandes BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e. V.) ist der Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes weiterhin eine starke Belastung für die mittelständische Wirtschaft.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Johann D. Hellwege: „Der Kabinettsentwurf hat an der mittelstandsfeindlichen Grundausrichtung des Gesetzes nichts entscheidendes geändert. In Sonntagsreden wird der Mittelstand von der Bundesregierung hochgehalten, aber in Wirklichkeit werden ihm immer neue Lasten auferlegt.“

Es bliebe nach Ansicht des Verbandes dabei, daß

- durch den Verzicht auf ein Quorum eine kleine Minderheit der Belegschaft einen Betriebsrat installieren könne,
- sich die Zahl der Freistellungen in Filialbetrieben des Einzelhandels durch die Reduzierung des Schwellenwertes auf 200 Arbeitnehmer teilweise verdoppeln werde,
- jedes Kleinunternehmen ab 20 Arbeitnehmern in Zukunft sozialplanpflichtig werde,
- das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch auf eigentlich unternehmerische Entscheidungen ausgeweitet werde,
- weiterhin keine zeitliche Begrenzung für die Beteiligungsverfahren bestünden,
- der zusätzliche Aufwand in vielen Unternehmen 1 % bis 2 % der Bruttolohn und –gehaltssumme erreichen werde.

Prof. Hellwege: „Klein- und mittelständische Unternehmen werden mit Vorschriften überzogen, die nicht zu ihnen passen und sie überfordern. Eine Mitbestimmung der Belegschaft kann in Kleinbetrieben ohne Dazwischentreten des Betriebsrats unmittelbarer und sogar wirksamer gestaltet werden. Es spricht viel dafür, daß – wie in manchen europäischen Staaten z. B. Frankreich und Belgien – mittelständische Unternehmen bis zu 50 oder 100 Arbeitnehmern von den normalen Regeln der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung ausgenommen werden. Auf alle Fälle muß die Betriebsverfassung die Besonderheiten mittelständischer Strukturen berücksichtigen und für diese Unternehmen, wie z. B. in den Niederlanden mittelstandskonforme Sonderregelungen treffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Anton Wirmer, Telefon: 030/20612044 Joachim Elsässer, Telefon: 030/20612054 Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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