Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Wirtschaft braucht mehr Schwung und weniger Regulierung / iGZ gegen Antidiskriminierungsgesetz

(Münster) - Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt heute (07. März) eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen - Bundestagsdrucksache 15/4538 "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien" durch. Insoweit forderte iGZ – Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz in einem Offenen Brief an die zuständigen Ausschussmitglieder noch einmal dringend, gerade vor dem Hintergrund einer labilen Wirtschaftslage mit hoher Arbeitslosigkeit besonders den mittelständischen Unternehmen nicht noch mehr unnötige bürokratische Lasten aufzuerlegen. „Die Wirtschaft braucht mehr Schwung und nicht noch mehr Regulierung“, so Stolz.

Das Antidiskriminierungsgesetz schaffe aber genau das Gegenteil. Denn künftig soll jeder klagen können, wenn er meint, er sei bei der Bewerbung z.B. um einen Arbeitsplatz zu kurz gekommen. Und nicht der Kläger muss beweisen, dass er diskriminiert worden ist, sondern der Arbeitgeber hat nachzuweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Gelingt dies nicht, werden Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld fällig.

Der iGZ wies auf die fatalen Folgen dieses Gesetzentwurfes hin. Die Unternehmen hätten zusätzliche Verwaltungskosten und eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland würde erneut unnötig belastet. Die Zeche zahlen die Bürger und die Arbeitslosen. Insoweit widerspreche das Antidiskriminierungsgesetz auch den Leitlinien des Bundeskanzlers in seiner Agenda 2010.

Die Sachverständigenanhörung werde dokumentieren, dass das Gesetz über die Vorgaben aus Brüssel viel zu weit hinausgehe. Dies müsse verhindert werden, erklärte der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/9811217, Telefax: 0251/9811229

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