Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI fordert innovationsfreundliche Umsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes

(Frankfurt am Main) - Anlässlich des Hauptstadtkongresses 2012 bekräftigt der ZVEI seine Forderung nach einer innovationsfreundlichen Ausgestaltung der im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Erprobungs-Richtlinie. Das 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) die Möglichkeit, für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eine Erprobungsregel zu beschließen. Diese Regelung gilt für innovative Methoden mit Potenzial, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist. Eine durch den GBA beauftragte Erprobung bietet die Möglichkeit, Daten zu erheben, auf deren Basis eine dauerhafte Entscheidung zur Kostenübernahme getroffen wird.

"Einige Passagen des Gesetzes lassen jedoch unterschiedliche Interpretationen zu. Je nach Auslegung der Vorgaben des Gesetzgebers kann die Verfahrensordnung den Einsatz innovativer Technologien für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland beschleunigen oder behindern", so Hans-Peter Bursig, Leiter des ZVEI-Kompetenzzentrums Gesundheitswirtschaft.

So sei im Gesetz nicht definiert, welche Kriterien für eine innovative Methode gelten müssen, damit der GBA ein Potenzial erkennt und eine Erprobung beschließt. Ebenso hat der Gesetzgeber offengelassen, wie genau die erwähnte angemessene Beteiligung der Industrie an den Kosten der Erprobung aussehen soll und für wen eine neue Methode einen Nutzen haben muss, um in die Erstattung aufgenommen zu werden.

Entscheidend sei daher die Ausgestaltung der Verfahrensordnung, die derzeit im GBA erarbeitet wird und die konkrete Umsetzung des Gesetzestextes regeln wird. Der ZVEI sieht in der Neuerung eine große Chance für die Beschleunigung der Verfahren.

"Die Verfahrensordnung muss eine breite Anwendung neuer Methoden ermöglichen und eine zeitnahe Bewertung der erhobenen Daten gewährleisten. Zwischen den Innovationszyklen der Hersteller und dem Zeitraum der Beurteilung der medizinischen Fragestellung muss ein akzeptabler Kompromiss gefunden werden. Die Verfahrensordnung wird den Ausschlag geben, ob das Versorgungsstrukturgesetz, wie vom Gesetzgeber gewünscht, innovativen Methoden die Verbreitung erleichtert oder die Hürden für moderne Medizintechnik zusätzlich erhöht", unterstreicht Bursig.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) Pressestelle Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6302-0, Telefax: (069) 6302-317

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