Verbands-Presseticker
(Bonn) - Die positive Umsatzentwicklung (+3 Prozent) im ersten Quartal 2004 hat sich für die Ernährungsindustrie im ersten Halbjahr abgeschwächt. Nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) steigerte die Branche ihren Umsatz um nominal 1,1 Prozent auf 63,5 Mrd. Euro.
(Bergisch Gladbach) - 86 Prozent der Teilnehmer einer Online-Befragung des IKK-Bundesverbandes können sich vorstellen, Medikamente über eine Versandapotheke zu bestellen.
(Berlin) - Als "politisches Armutszeugnis" bezeichnete Dr. Wilfried Beckmann, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, die Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die gesetzliche Regelung zur Zahnersatz-Absicherung zu kippen.
(Frankfurt/Main) - Mit einer landesweit angelegten Wartezimmerkampagne macht die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf die Folgen der Schiedsamtsentscheidung zu den Arzneimittelausgaben der Jahre 2003 und 2004 aufmerksam.
(Würzburg) - Aus aktuellem Anlass des Brandes in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar weist der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) auf die Möglichkeiten des Brandschutzes in historischen Gebäuden hin. Stationärer und mobiler technischer Brandschutz in Form von Sprinkleranlagen und Feuerlöschern sorgt dabei für ein hohes Schutzniveau.
(Berlin) - Das Drehen an der Energie-Preisschraube gefährdet den Produktionsstandort Deutschland und muss sofort beendet werden. Das fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Strompreise für Unternehmen lägen in Deutschland derzeit rund 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.
(Dortmund) - Schwache Auftragseingänge und Umsatzzahlen prägen das 1. Halbjahr bei den meisten Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie.
(München) - Wer krank wird, den fängt in der Regel das soziale Netz der Krankenversicherung auf.
(Berlin) - Die Schaffung der Charta für das Holz ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Sie ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Politik und Verbänden.
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Steuer-Straftatbestand der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig ist (Urteil vom 22.07.04, AZ: V StR 85/04).





