1. MĂ€rz 2010: Neues Wasserrecht des Bundes / DWA begrĂŒĂt Chancen des neuen Wasserrechts
(Hennef) - Am 1. MĂ€rz 2010 tritt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit dem 1. MĂ€rz 1960 galt und mehrfach novelliert wurde. Wesentliche Neuerung: Viele Sachverhalte, deren Regelung bisher den LĂ€ndern vorbehalten war, können nun bundeseinheitlich gestaltet werden. Dies bringt Vorteile fĂŒr alle Akteure in der Wasserwirtschaft, erleichtert die Umsetzung europĂ€ischen Rechts in Deutschland und trĂ€gt zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards im Umweltschutz bei.
Wasserrecht wird modernisiert
Die Deutsche Vereinigung fĂŒr Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrĂŒĂt, dass es nach intensiven Vorarbeiten gelungen ist, das Wasserrecht bundesweit zu vereinheitlichen. Ein groĂes, fĂŒr die Wasserwirtschaft bedeutendes Rechtsgebiet wird damit auf den neuesten Stand gebracht. Daraus können Vorteile fĂŒr die Praxis erwachsen.
Wasserwirtschaftliche Belange der LĂ€nder werden berĂŒcksichtigt
Die LĂ€nder sind jetzt aufgerufen, ihre Landeswassergesetze zu ĂŒberprĂŒfen. Sie mĂŒssen dabei untersuchen, welche Regelungen fortgefĂŒhrt werden können, welche zu modifizieren und welche eventuell ganz aufzuheben sind. In einzelnen Bereichen dĂŒrfen die LĂ€nder auch vom Bundesgesetz abweichen (Artikel 72 Grundgesetz). Das gilt allerdings nicht bei stoff- und anlagebezogenen Regelungen. Dort ist der Bund alleine fĂŒr Gesetze zustĂ€ndig.
AuĂerdem finden sich in einer Vielzahl von Vorschriften des neuen Bundeswasserrechts Ăffnungsklauseln fĂŒr die LĂ€nder, so dass landesspezifische Besonderheiten weiterhin im Wasserrecht berĂŒcksichtigt werden können. Es gilt nun fĂŒr die Wasserwirtschaft, eine gute Balance zwischen den Vorgaben der EuropĂ€ischen Union, dem neuen Wasserhaushaltsgesetz einschlieĂlich der Rechtsverordnungen dazu sowie den landesrechtlichen Regelungen zu finden.
Das neue Wasserhaushaltsgesetz tritt am 1. MĂ€rz 2010 in Kraft. Das bisherige Wasserhaushaltsgesetz von 1960, zuletzt 2002 novelliert, wird aufgehoben.
Rechtliche Grundlage
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51, 6. August 2009, S. 2585-2621.
Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung fĂŒr Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Pressestelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Telefon: (02242) 8720, Telefax: (02242) 872135
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