Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

10 Jahre Istanbul-Konvention zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

(Berlin) - Am 11. Mai gibt es die o. g. Istanbul-Konvention 10 Jahre.

Eine sehr wichtige Konvention des EU-Rates, die mehr Aufmerksamkeit verdient als sie tatsächlich erhält. In ihr haben sich die Mitgliedsstaaten zu mehr und verbindlicherem Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet.

Und auch Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet. Die Istanbul-Konvention hat damit seit ihrem Inkrafttreten am 01.02.2018 den Status eines verbindlichen Bundesgesetzes.

Trotzdem hat Deutschland bis auf 6,1 Mio. Euro für ein Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" in 2019 nur wenig zu seiner Umsetzung unternommen.

Besonders gilt dies für die Prävention und den Opferschutz, siehe hierzu insbesondere die Artikel 50 und 51 der Konvention.

Ignoriert wird z. B. die in Artikel 51 vorgegebene regelmäßige Gefährdungsanalyse.

Bis heute gibt es kein bundesweit anerkanntes wissenschaftlich entwickeltes und gerichtsfestes Analyse-Instrument, um Kinder und Frauen vor (erneuten) Übergriffen zu schützen. Dies gilt insbesondere auch für spätere Umgänge von Tätern mit ihren Kindern.

Hier hätte längst eine diesen Ansprüchen genügendes Forschungsprojekt in Auftrag gegeben werden müssen.

Nach dem Grundgesetz sind Gefahrenabwehr und Opferschutz in Deutschland grundsätzlich eine Aufgabe der Länder und Kommunen. Bis heute wurden und werden von ihnen zahlreiche Präventionsprojekte oder auch Opferschutzmaßnahmen mit der Begründung abgelehnt oder wenigstens kleingespart, es handele sich um so genannte freiwillige staatliche Leistungen handeln, für die auf Grund der Haushaltslage derzeit keine Mittel zur Verfügung stünden. Dies war auch schon vor Corona der Fall.
Doch seit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im April 2018 ist dies keine zulässige Begründung mehr. Seit diesem Zeitpunkt hat Deutschland sich gesetzlich verpflichtet, mehr als bisher und vor allen Dingen verbindlich und nachhaltig zum Schutz von Kindern und Frauen zu tun.

Deutschland hat es spätestens seit 2018 versäumt, in eigenen Gesetzen zu regeln, dass Prävention und Opferschutz seit diesem Zeitpunkt staatliche Pflichtaufgaben sind. Und so werden Prävention und Opferschutz weiterhin und dem Grunde nach rechtswidrig zu freiwilligen Leistungen definiert und in vielen Fällen verweigert.

Die Türkei ist aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. Polen denkt ernsthaft darüber nach. Und Deutschland tut viel zu wenig, um sie auch nur annähernd verbindlich umzusetzen.

"Prävention gibt es nicht zum Null-Tarif. Die Bundesregierung beschreibt den Ist-Zustand in ihrer regierungsamtlichen Begründung in Form einer fast durchgehenden Schönschreiberei der gegenwärtigen Lage, statt einer ehrlichen Zustandsbeschreibung", kritisiert Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(mj)

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