10-Punkte-Plan für zusätzlichen Wohnraum
(Witten) - Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Experten rechnen damit, dass die Zahl neu gebauter Wohnungen im Jahr 2026 auf unter 200.000 sinkt. Um gegenzusteuern, hat das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) einen 10-Punkte-Plan vorgelegt.
Ziel des Maßnahmenpakets ist es, durch kurzfristig umsetzbare Änderungen schneller und in größerem Umfang neuen Wohnraum zu schaffen. Der Plan wurde in Form eines offenen Briefs an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) übermittelt.
Der Schlüssel liegt im Bestand
„Ausgangspunkt für den 10-Punkte-Plan waren unsere Erfahrungen im Rahmen des Stakeholder-Prozesses des BMWSB und des BMJ zum sogenannten Gebäudetyp E“, sagt DIvB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Axel Haas. Ein Großteil der dort diskutierten Ideen lässt sich nach seiner Einschätzung vor allem auf den Gebäudebestand anwenden. Dieser spielt nicht nur beim Thema Wohnraummangel, sondern auch beim Klimaschutz und bei der Klimafolgenbewältigung eine wichtige Rolle: Ungefähr 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen entfallen auf diesen Sektor.
Die Maßnahmen
Um der Politik Handlungsempfehlungen für die richtigen Weichenstellungen im Bausektor zu geben, hat das DIvB die folgenden 10 Punkte formuliert:
1. Festlegung schutzzielorientierter Mindeststandards als Label für den „Gebäudetyp E“.
2. Einführung einer „Blacklist“ nicht anerkannter Standards bei Normen.
3. Klarstellungen durch das DIN bezüglich des reinen Empfehlungscharakters von DIN-Normen.
4. Einführung der Beweislastumkehr für fordernde Institutionen.
5. Untersagung des „Bypass-Verfahrens“.
6. Novellierung der „Rücknahme-Fiktion“.
7. Klarstellung von Behördenzuständigkeiten und die Entfernung behördeninterner Sonderregelungen.
8. Einführung von Auslegungshilfen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
9. Auszeichnung verhältnismäßigen Verwaltungshandelns und Kommunikation vorbildhafter Lösungen (Best-Practice).
10. Einführung einer Weiterbildungspflicht für Behörden.
Hohe Kostenersparnisse
Nach Einschätzung des DIvB lassen sich, beginnend bei der kommunalen Ebene bis hin zur Bundesebene Baukostenersparnisse von bis zu 25 Prozent erreichen – ohne zum Beispiel die Schutzziele des Brandschutzes zu unterlaufen und ohne ein einziges Gesetz zu ändern. Auf Ebene der Länder und der Kommunen seien weitere 10 bis 25 Prozent Kostenersparnisse möglich sowie kürzere Bauzeiten. „Damit erhält das Behördenhandeln im Baugenehmigungsverfahren klare rechtliche Leitplanken. Das könnte darüber hinaus auch mittel- und langfristig zu mehr Rechtssicherheit und zu effizienteren Bauprozessen führen“, so Haas.
Der vollständige 10-Punkte-Plan ist unter https://divb.org/10-punkte-plan-fuer-zusaetzlichen-wohnraum/
einsehbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB), Axel Haas, Geschäftsführer(in), Unter den Linden 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 257 321 03
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