Pressemitteilung | Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB)
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NRW schafft neue Bürokratiehürde beim Bauen / Statt „Bau-Turbo“ komplizierter, langwieriger und teurer

(Berlin) - Im Zuge der Novellierung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), welche in Kürze im Landtag beschlossen werden soll, wird im § 54 (3) – ohne sachlichen Grund – künftig ein Großteil der mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche Anlagen befassten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz ausgeschlossen. Die ersatzlose Streichung des Satzes „…oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind.“ im aktuellen Gesetzentwurf führt faktisch zu einem Tätigkeitsverbot für erfahrene Praktiker und langjährig tätige Sachverständige in NRW und anderer Bundesländer. Für Bauherrinnen und Bauherren ist das eine schlechte Nachricht: Statt schneller und unbürokratischer wird es für sie komplizierter und teurer.

„Eine solche in Deutschland einzigartige Einschränkung wird dazu führen, dass erfahrene Brandschutzsachverständige, die teilweise seit Jahrzehnten unbestritten hochwertige Brandschutzkonzepte für Baubehörden erstellen, in NRW nicht mehr zugelassen sind. Das ist nicht nur sachlich völlig unbegründet, sondern auch rechtlich bedenklich“, beklagt Dipl.-Ing. Axel Haas, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB). Dem Entwurf zufolge wäre die Prüfung des Brandschutzes im Bauantragsverfahren künftig ausschließlich durch als Prüfingenieure anerkannte Mitglieder der Architekten- oder Ingenieurkammer Bau NRW möglich. Einem Großteil der bei den Bauämtern bekannten erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern mit einer vergleichbaren anderen Qualifikation wird der Zugang zu den Kammern zudem in den meisten Fällen mit dem Hinweis darauf versagt, dass ihre Ausbildung nicht dem Ingenieurgesetz von 1970 entspricht.

Weniger Sachverständige, längere Wartezeit
Auch Sachverständige aus anderen Bundesländern würden ausgegrenzt. Wird das Gesetz in dieser Form geändert, dürfen künftig alle in NRW geplanten Bauvorhaben für Sonderbauten, Wohngebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für Mittelgaragen von nur rund 150 staatlich anerkannten Sachverständigen mitgeplant oder in der Bauantragsphase begleitet werden. Zusätzlich ist zur allgemeinen Entlastung der Bauaufsichtsämter geplant, dass die erforderliche brandschutztechnische Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen, welche bisher durch die Bauaufsichtsämter und Brandschutzdienststellen selbst erfolgt ist, zukünftig nur noch durch gesondert bestellte Prüfsachverständige in NRW erfolgen kann. Als Prüfsachverständige sind aber in ganz NRW derzeit nur 41 Personen bestellt.

Bei konservativ geschätzt 10.000 bis 12.000 Bauanträgen für die oben genannten Gebäudeklassen in NRW würde das zu zusätzlichen monatelangen Wartezeiten führen, erwartet das DIvB. Jeder der 150 staatlich anerkannten Sachverständigen müsste rechnerisch mindestens 70 Bauvorhaben jährlich bearbeiten, jeder Prüfsachverständige weit über 240 Bauvorhaben pro Jahr prüfen. Da sich aber die Prüfsachverständigen aus dem Personenkreis der 150 staatlich anerkannten Sachverständigen ergeben, stehen für die Bauantragsplanung weniger Sachverständige zur Verfügung. „Seit einiger Zeit beobachten wir zudem, dass Bauämter eingereichte Brandschutzkonzepte verstärkt nicht mehr an die dafür zuständigen behördlichen Brandschutzdienststellen zwecks Stellungnahme zum abwehrenden Brandschutz und zur Plausibilitätsprüfung des Bauantrags weiterleiten, sondern unmittelbar an Prüfsachverständige für Brandschutz“, so DIvB-Geschäftsführer Haas. Weder hat der Bauherr bei dieser Entscheidung ein Mitspracherecht, noch kann er den Prüfsachverständigen selbst auswählen.

Kein Mitspracherecht, höhere Kosten
Die Kosten des Prüfsachverständigen werden anschließend durch die Bauaufsicht unmittelbar an Bauherrinnen und Bauherren weitergeleitet, ohne die Gebühren für die Prüfung des Bauantrages entsprechend zu reduzieren, obwohl bauaufsichtlich gar keine Prüfung des Brandschutzes mehr erfolgt. Was als Entlastung der Bauämter gedacht war, wird so zu einer zusätzlichen bürokratischen Hürde und einer finanziellen Belastung für Bauwillige.

Keine neue Bürokratie schaffen
Da die zweite Lesung der Novelle zur BauO NRW im Landtag für die Kalenderwoche 25 vorgesehen ist, wendet sich das DIvB in zahlreichen Briefen und persönlichen Gesprächen sowohl an die zuständige Ministerin, Ina Scharrenbach, als auch an Ausschussmitglieder und die Landtagsfraktionen. „Noch ist Gelegenheit, die Änderung im § 54 (3) zurückzunehmen. Nur so lassen sich unnötige zeitliche und finanzielle Zusatzbelastungen für zukünftige Bauvorhaben vermeiden und die Erfahrungen und die fachliche Kompetenz erfahrener Brandschutzplaner weiter nutzen“, so Haas abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB), Unter den Linden 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 257 321 03

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