Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

111. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung / Gesundheitspolitik benachteiligt sozial schlechter gestellte Menschen

(Ulm) - Mit Sorge hat der 111. Deutsche Ärztetag am Freitag in Ulm registriert, dass die Gesundheitspolitik insbesondere jene Menschen benachteiligt, die ohnehin in einer schlechteren sozialen Situation leben. Die individuelle Patient-Arzt-Beziehung werde ausgehöhlt und Leistungen für Kranke schleichend und zunehmend rationiert. Die Zerstörung von bewährten Strukturen in der ambulanten und stationären Patientenversorgung führe zu Wartelistenmedizin. Ressourcen aus der Patientenversorgung würden zunehmend hin zu einer Kontroll- und Verteilungsbürokratie verlagert. Der Ärztetag forderte deshalb die Bundesregierung auf, „nachhaltige und ausreichende Finanzierungsmodelle für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vorzulegen“.

Praxisgebühr wieder abschaffen

Die Abschaffung der Praxisgebühr und der Notfallpraxisgebühr hat der 111. Deutsche Ärztetag vom Gesetzgeber gefordert. „Die Praxisgebühr hat den bürokratischen Aufwand in den Arztpraxen und Notfallambulanzen sowie bei den Verwaltungen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhäuser und Kassen erheblich erhöht“, kritisierten die Delegierten. Damit würden neue Kosten verursacht, die der Gesundheitsversorgung nicht zugute kämen. Zudem gehe die erhoffte steuernde Wirkung der Praxisgebühr vor allem zu Lasten der wirtschaftlich schlechter gestellten Bürger. Diese würden trotz bestehender Befreiungsregelungen auf notwendige Arztbesuche verzichten. „Dadurch erhöht sich zusätzlich das gesundheitliche Risiko der Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen“, erklärte der Ärztetag.

Praktisches Jahr vergüten

Der 111. Deutsche Ärztetag forderte Universitäten und Lehrkrankenhäuser auf, die Tätigkeit junger Mediziner im Praktischen Jahr zu vergüten. „Die Studenten im Praktischen Jahr sind in erheblichem Maße in den Klinikalltag eingebunden und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Ablauf in der stationären Versorgung“, betonten die Delegierten. Durch die Anerkennung ihrer Arbeit würde der ärztliche Nachwuchs motiviert, weiterhin in der Patientenversorgung tätig zu sein.

Abschiebung ist kein flugmedizinisches Problem

„Die Frage, ob der Abzuschiebende im engsten Sinne flugtauglich ist, greift zu kurz“, beurteilte der 111. Deutsche Ärztetag Überlegungen der Innenministerkonferenz zu einem Pool von „Ärzten für Flugmedizin“, um so die Flugtauglichkeit abzuschiebender Personen feststellen zu lassen. „Nicht die allein flugmedizinische Begutachtung oder Betreuung des Einzelnen ist das Entscheidende, sondern die qualifizierte Betreuung von Menschen, die sich mit der Abschiebung in einer schweren Ausnahmesituation befinden“, heißt es in dem Beschluss. Wenn etwa eine bestimmte Krankheit im Rückführungsland nicht behandelt werden könne oder Suizidgefahr bestehe, müsse dies in die Beurteilung einfließen. Die Ausländerbehörden sollten sich an die Psychotherapeuten und Allgemeinmediziner wenden, die diese Menschen behandelt haben. Zudem verwies der Ärztetag auf den Informations- und Kriterienkatalog einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Ländervertretern und Vertretern der Bundesärztekammer zu Fragen der ärztlichen Mitwirkung bei Rückführungsfragen von 2004. „Diesem Katalog ist zu folgen“, erklärten die Delegierten.

Keine Lockerung des Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel

Bestrebungen der Europäischen Kommission zu einer Veränderung der Patienteninformation auf rezeptpflichtige Arzneimittel hat der 111. Deutsche Ärztetag abgelehnt. Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass die Pharmaindustrie die Öffentlichkeit direkt mit vermeintlich objektiven Informationen über ihre Produkte versorgt. „Die Industrie verfolgt legitimerweise primär das Ziel, Gewinne zu erzielen. Sie hat im Gegensatz zu Körperschaften öffentlichen Rechts keine Gemeinwohlbindung“, stellten die Delegierten klar. Daher sei die pharmazeutische Industrie als Quelle unabhängiger, objektiver und unverzerrter Patienteninformationen ungeeignet. Das habe auch eine von der Europäischen Kommission mitfinanzierte Studie der Weltgesundheitsorganisation ergeben, erklärte der Ärztetag.

Ergebnisse von Anwendungsbeobachtungen veröffentlichen

Der 111. Deutsche Ärztetag hat sich für eine verpflichtende Offenlegung des Studiendesigns sowie der Ergebnisse von Anwendungsbeobachtungen im Arzneimittelgesetz ausgesprochen. Bislang gebe es lediglich eine Verpflichtung zur Offenlegung der Namen aller teilnehmenden Ärzte, deren Vergütung sowie der Verträge mit den Pharmafirmen. Von einer zusätzlichen Veröffentlichung von Beobachtungsergebnissen würden Patienten, Ärzte und die Politik profitieren.

Neue Arzneimittel kennzeichnen

Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Arzneimitteln einzuführen, die weniger als fünf Jahre auf dem Markt sind. Dadurch wäre für Patienten nachvollziehbar, dass die Sicherheit des entsprechenden Mittels noch nicht abschließend bewertet sei, heißt es in dem Beschluss. Präparate, die neue auf den Markt kommen, hatten bis 2006 nach dem Arzneimittelgesetz eine automatische Verschreibungspflicht von fünf Jahren, bis eine Bewertung der Risiken in der breiten Anwendung bestand.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

(tr)

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