Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Migräneprophylaxe) (Vyepti®) - frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

(Berlin) - Mit Eptinezumab wurde ein weiterer monoklonaler Antikörper zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat zugelassen.

Fragestellung 1
Die AkdÄ sieht für Eptinezumab in der Indikation unbehandelte sowie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) als nicht belegt an.

Fragestellung 2

Die AkdÄ sieht für Eptinezumab in der Indikation erwachsene Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, die auf keine der folgend genannten medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen ansprechen, für die diese nicht geeignet sind oder die diese nicht vertragen: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A, einen Zusatznutzen gegenüber der ZVT als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Quelle und Kontaktadresse:
BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388

(jg)

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