19. DGB-Bundeskongress beschließt 8,50 Euro Mindestlohn
(Berlin) - Der 19. Ordentliche DGB-Bundeskongress hat am Dienstag (18. Mai 2010) in Berlin die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen.
Damit machten die 400 Delegierten deutlich, wie notwendig Existenz sichernde Entgelte sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Mai 2011 ist eine gesetzliche Haltelinie gegen Dumpinglöhne erforderlich. Dabei soll der Mindestlohn eingebettet sein in ein Maßnahmenbündel, das die Tarifautonomie sichert und stärkt.
Neben einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde in dem Antrag deshalb zusätzlich gefordert:
Erleichterung der Voraussetzung zur Erteilung der Allgemeinverbindlicherklärung, die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche sowie eine gesetzliche Regelung, die ein über dem gesetzlichen Mindestlohn liegendes Tarifentgelt in der jeweiligen Branche sichert.
Aktuelle Fotos zu einer Mindestlohnaktion vor dem Kongresshotel sind in Kürze abrufbar unter www.dgb.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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