Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

4,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt für zwei Jahre und Altersteilzeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie

(Frankfurt/Main) - Der Tarifkonflikt in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist gelöst. Nach 15-stündigen Verhandlungen verständigten sich die Tarifvertragsparteien am Samstagnachmittag in Frankfurt auf Lohn- und Gehaltserhöhungen um 4,8 Prozent für die kommenden zwei Jahre und den Abschluss eines Altersteilzeit-Tarifvertrages für die 190 000 Beschäftigten der Branche. Außerdem werden die 1997 in der Auseinandersetzung um die Lohnfortzahlung gekürzten Weihnachtsgeldzahlungen in der Bekleidungsindustrie um 2,5 Prozent und in der Textilindustrie um drei Prozent erhöht. Darüber hinaus werden Auszubildende künftig nach Abschluss ihr Ausbildung im Grundsatz für mindestens zwölf Monate in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen.

IG Metall-Verhandlungsführer Peter Donath bewertete den Tarifabschluss als akzeptablen Kompromiss. "Wir halten damit Anschluss an die Tarifentwicklung in anderen Wirtschaftsbereichen", sagte Donath. "Das Gesamtpaket kann sich sehen lassen und entspricht in etwa dem im Frühjahr erreichten Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie." Nach Angaben von Donath werden die Löhne und Gehälter rückwirkend ab 1. September um 2,4 Prozent und ab 1. September 2001 nochmals um 2,4 Prozent erhöht. Der Einkommenstarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten und gilt bis zum 30. September 2002.

Der neue Altersteilzeit-Tarifvertrag für die Textil- und Bekleidungsindustrie gilt ab 1. Januar 2001 für vier Jahre. Danach haben die Arbeitnehmer ab dem 57. Lebensjahr einen individuellen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. 2001 und 2002 können jeweils drei Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit gehen. Ab 2003 können jährlich vier Prozent der Beschäftigten die neue Altersteilzeitregelung in Anspruch nehmen. Während der Altersteilzeitphase erhalten die Arbeitnehmer ein Entgelt in Höhe von 85 Prozent ihres letzten Netto-Jahreseinkommens.

Die Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 2,5 Prozent in der Bekleidungsindustrie und um drei Prozent in der Textilindustrie wird erstmals ab 2001 wirksam. Die in der Auseinandersetzung um die Lohnfortzahlung 1997 gekürzten Weihnachtsgelder erhöhen sich damit auf 82,5 Prozent eines Monatseinkommens in der Bekleidungsindustrie und auf ein volles Monatseinkommen in der Textilindustrie.

Die Tarifkommission der IG Metall für die Textil- und Bekleidungsindustrie empfahl die Annahme des Tarifabschlusses.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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