Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

"500 Abgeordnete sind genug!" / BdSt fordert schnelle Reform: Wahlrecht muss wieder kalkulierbar werden

(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert eine schnelle Reform des Wahlrechts. Mit dem Leitspruch "500 sind genug!" appelliert der Verband für eine drastische Verkleinerung des Bundestags auf maximal 500 Abgeordnete. Denn nach der Bundestagswahl 2017 kann sich das Parlament auf bis zu 750 Abgeordnete aufblähen. Für die Steuerzahler wären damit massive Mehrkosten von jährlich mindestens 70 Millionen Euro verbunden - ohne dass die parlamentarische Arbeit automatisch an Qualität gewinnt oder die Demokratie gestärkt würde. "Das geltende Wahlrecht ist ein Würfelspiel für die Bürger: Der Wähler weiß bei seiner Stimmabgabe nicht, wie groß der Bundestag sein wird", kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "Das Wahlrecht muss endlich kalkulierbar gemacht werden!"

Der BdSt fordert seit langem eine Verkleinerung des Bundestags auf maximal 500 Abgeordnete - dies würde die Bürger jährlich 80 Millionen Euro weniger kosten. Holznagel ergänzt: "Es geht auch um Effizienz: Organisatorische Abläufe werden straffer, Abgeordnete erhalten mehr Einfluss, die Verwaltung wird nicht aufgebläht."

Um den Bundestag zu verkleinern, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten und ihre Anzahl reduziert werden. Vor allem sollten die mit der Wahl 2013 eingeführten Ausgleichsmandate komplett entfallen, weil sie lediglich teure Abgeordneten-Sitze ohne parlamentarischen Mehrwert hervorbringen. "Ein überdimensionierter Bundestag blockiert sich in seiner Arbeit selbst", betont der BdSt-Präsident. "Schluss mit den unsäglichen Ausgleichsmandaten! Genau diese lukrativen Zusatz-Mandate sind vor allem schuld daran, dass die Bundestagsparteien eine grundlegende Reform des Wahlrechts scheuen."

Zum Hintergrund
- Mit der Einigung der Fraktionen im Jahr 2013 auf ein Ausgleichsmodell wurde nach mehreren Anläufen endlich die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts gewährleistet. Das Modell sieht vor, alle entstehenden Überhangmandate mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten auszugleichen - und zwar so lange, bis sich der aus dem Gesamtwahlergebnis ergebende Proporz (Zweitstimmenproporz) bundesweit wiederhergestellt ist. Die mit der Wahl 2013 neu eingeführten Ausgleichsmandate können also - je nach Wahlausgang - zu einem deutlich größeren Bundestag führen.
- Die wesentlichen mandatsbezogenen Kosten (Entschädigung, Kostenpauschale, Mitarbeiterpauschale, Sachleistungskonto, Dienstreisen, Bahncard und Fraktionskostenzuschüsse) für die derzeit 630 Abgeordneten belaufen sich im Jahr 2016 auf 408 Millionen Euro. Im Jahr 2014 summierten sich dieselben Kostenblöcke noch auf 347 Millionen Euro, 2009 lagen sie bei 322 Millionen Euro. Allein die 29 Ausgleichsmandate der Wahl 2013 verursachen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) Pressestelle Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Fax: (0611) 25939625

(cl)

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