Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Ab 2016 höhere Energie-Standards für Neubauten gefordert

(Berlin) - Erhöhte energetische Standards für Neubauten sind ab 2016 einzuhalten. Bereits in der seit Mai letzten Jahres gültigen Energieeinsparverordnung 2014 ist festgelegt, dass die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärft werden. Im Vergleich zum bisher Zulässigen ist der Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik ab 2016 um 25 Prozent zu senken. Die Anforderungen an den Wärmeschutz der Bauhülle steigen hingegen um 20 Prozent. Unter die verschärften EnEV-Vorgaben ab 2016 fallen Bauvorhaben, für die der Bauherr den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später bei der Baubehörde einreicht oder dort wo zulässig die Bauanzeige stellt. Bei Bauvorhaben, für das weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren benötigt wird, gilt der Baubeginn 1. Januar 2016 oder später als entsprechender Stichtag.

Die Vorgaben für die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen kommen aus Europa. Die EU-Richtlinie für Gebäude von 2010 verlangt, dass die Mitgliedsstaaten in Etappen den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen. Für alle neu zu errichtenden öffentlichen Gebäude soll er ab 2019 erreicht sein, für den Neubau aller anderen Gebäude, also auch selbst genutzte Ein - und Zweifamilienhäuser, ab 2021. Ein "Niedrigstenergiegebäude" zeichnet sich durch eine sehr hohe Energieeffizienz aus: Der Energiebedarf liegt fast bei Null. Er sollte größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden, beispielsweise über Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder Wärmepumpen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(cl)

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