Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Abfallrahmenrichtlinie für Mittelstand praktikabel machen / Gemeinsames Schreiben der größten Sekundärrohstoffverbände

(Bonn) - In einem gemeinsamen Schreiben zur Abfallrahmenrichtlinie machten der Präsident des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V (bvse), Burkhard Landers, und der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), Jürgen Karle, gegenüber der EU-Kommission, der Bundesregierung und Parlamentariern die Forderungen ihrer Verbände deutlich.

Die Verbände begrüßten dabei grundsätzlich die fünfstufige Hierarchie der Abfallrahmenrichtlinie (Vermeidung, Wiederverwendung, Wertstoffrecycling, thermische Verwertung, Beseitigung), weil sie beschreibe, wie in der Regel die Prozesse in der Recycling- und Abfallwirtschaft gesteuert werden sollen.

Auf Kritik stößt jedoch, dass von dieser Regel nur abgewichen werden könne, wenn Lebenszyklusbewertungen und Kosten-Nutzen-Betrachtungen dies eindeutig rechtfertigen. BDSV und bvse weisen darauf hin, dass auf Grund der Komplexität der Darstellungen die notwendigen Analysen nur von wenigen, dazu befähigten Wissenschaftlern erstellt werden können. Diese müssten die für ihre Arbeit notwendigen Daten in der Praxis abfragen und schafften dadurch neuen bürokratischen Aufwand, der sich wegen der ständig notwendigen Kontrolle der Diagramme nach der Fertigstellung fortsetzen würde.

Die Präsidenten von bvse und BDSV schlagen daher vor, dass diese Regel „stärker als politischer Grundsatz“ ausgestaltet werden solle. Es sei sinnvoll, weitere Kriterien einzubeziehen, wie zum Beispiel den Nachhaltigkeitsgedanken, die technische Machbarkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie den Ressourcenschutz. Landers und Karle zeigten sich überzeugt, dass mit dieser Lösung ökologischen und ökonomischen Erfordernissen besser Rechnung getragen werden könnte und auch die praktische Umsetzung der fünfstufigen Hierarchie gewährleistet werde.

Einig zeigten sich BDSV und bvse auch in der Bewertung der Wechselwirkung zwischen Abfallrahmenrichtlinie und dem REACh-Regelwerk. Zwar seien Abfälle von REACh nicht direkt betroffen, anders sehe es jedoch bei der Herstellung von marktgängigen Zwischen- und Endprodukten aus. „Da hier die in REACh aufgebaute Informationskette unterbrochen ist, ergeben sich für die Praxis nicht lösbare Probleme,“ heißt es in dem Schreiben der Präsidenten. Burkhard Landers: „Wenn das Recycling in Europa massiv ausgebaut werden soll, müssen Sekundärprodukte und Sekundärrohstoffe daher wegen ihrer Analogie zu den Primärprodukten aus der REACh-Regelung herausgenommen werden.“ „Eine doppelte Regulierung der Sekundärrohstoffe nach Abfallgesetzgebung und Chemikalienverordnung bringt keinen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit und den Umweltschutz“, bekräftigt Jürgen Karle.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hauptgeschäftsstelle Jörg Lacher, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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