Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Abkommen zwischen Bayerischer und Ungarischer Ingenieurkammer sichert grenzüberschreitende Berufsausübung

(München) - Erstmals in Europa schließt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit der Ungarischen Ingenieurkammer ein Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen zur Berufsausübung regelt. Dieses Abkommen geht erheblich weiter als bisherige Kooperationsverträge, die bereits mit den Kammern in Slowenien, Tschechien, der Slowakei, der Ukraine sowie Oberösterreich und Italien geschlossen wurden, da es konkrete Verfahrensregeln enthält.

Ungarische Ingenieure können auf der Basis dieser Regeln die Bauvorlage- und Nachweisberechtigung in Bayern erlangen. Bauingenieure mit entsprechender Berechtigung können sich von der bayerischen Kammer außerdem in die Liste der verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit sowie für Erd- und Grundbau eintragen lassen. Die Ungarische Kammer lässt bayerische Bauingenieure für die Tragkonstruktion von Gebäuden und für Projekte in den Bereichen Geotechnik sowie Tiefbau zu. Zudem können ungarische Bauingenieure eine Zulassung als Sachverständige beantragen.

Das Abkommen bezieht sich auf Ingenieurleistungen, für welche die Kammern eine Berechtigung erteilen können. So ist zum Beispiel in Ungarn die Fachrichtung Architektur ausgeschlossen und in Bayern die Installationstechnik.

Am 2. Dezember unterzeichnen in festlichem Rahmen auf Einladung des Generalkonsuls Prof. Dr. György Gyarmathy im Generalkonsulat der Republik Ungarn in München der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Dipl.-Ing. Karl Kling und der Präsident der Ungarischen Ingenieurkammer, Dr. Gábor Kováts, die Verfahrensregeln zur gegenseitigen Anerkennung von Berechtigungen.

Bei der Unterzeichnung anwesend sein werden der Minister für das nationale kulturelle Erbe der Republik Ungarn, Gábor Görgey, sowie der Staatssekretär im Staatsministerium des Innern des Freistaats Bayern, Hermann Regensburger, MdL.

„Dieses Abkommen existiert in Europa bisher nicht. Es hat daher europaweite Signalwirkung für das Jahr 2004“, betonen Kling und Kováts. Die beiden Kammern sicherten damit die grenzüberschreitende Berufsausübung. Mit dem EU-Beitritt von Ungarn werden die zwischen Ungarn und der EU getroffenen Verhandlungsergebnisse in das Abkommen aufgenommen.

Die Kooperation mit der Ungarischen Ingenieurkammer gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung an politischer Bedeutung. In zwei Jahren sollen zehn Kandidatenländer, zu denen auch Ungarn gehört, der EU beitreten. „Ungarn ist ebenso wie Polen, die Tschechische Republik und Slowenien ein wichtiger Wirtschaftspartner Deutschlands“, erklärt der Präsident der Bayerischen Kammer.

Die rund 840 bayerischen Ingenieur-Unternehmen erwarten im Rahmen der Öffnung des Marktes für die EU-Beitrittsländer, ihre Marktanteile mit High-Tech-Technik für Planen und Bauen zu erhöhen, so Kling. Gleiches gelte für die Partner im Osten. Entscheidend für die Zukunft des freien Ingenieurberufes im erweiterten EU-Binnenmarkt sei, dass die Wettbewerbsbedingungen Zug um Zug harmonisiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/4194340 Telefax: 089/41943420

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