Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Abschaffung der Tendenzschutzregelung für Medienbetriebe gefordert

(Bonn) - Die bevorstehende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes muss nach Auffassung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) eine Abschaffung des Tendenzschutzparagraphen enthalten. In einer an das Bundesministerium für Arbeit und den zuständigen Ausschuss des Bundestages gerichteten Stellungnahme zur geplanten Novellierung nahm der DJV insbesondere zu der derzeit im Betriebsverfassungsgesetz enthaltenen sogenannten Tendenzregelung Stellung. Es sei nicht ersichtlich, warum zentrale Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes für Redakteure nicht oder nur eingeschränkt Geltung finden, hieß es in der Begründung des DJV. Auch Betriebsräte von Medienunternehmen müssten die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Wirtschaftsausschuss mit dem Arbeitgeber erörtern können.

Bei personellen Einzelmaßnahmen wie z.B. Kündigungen, sei die Einschränkung der Rechte eines Betriebsrates ebenfalls nicht nachvollziehbar. So liefere ein Redakteur, der dauerhaft die vorgegebene Tendenz eines Medienbetriebes nicht berücksichtigt, ohnehin einen Kündigungsgrund. Eine zusätzliche Einschränkung der Rechte des Betriebsrates ist daher aus Sicht des DJV nicht erforderlich. Das Grundrecht der Pressefreiheit bedinge die sogenannte Tendenzschutzregelung nicht. Auch bei vollständiger Geltung aller Betriebsrats-Rechte bleibe es auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes allein Sache des Eigentümers, welche politische Linie z.B. eine Zeitung vertritt. Darüber hinaus sei der sogenannte Tendenzschutz auch vor dem Hintergrund europäischen Rechts nicht notwendig. Diese Regelung sei europaweit ohnehin einmalig.

Neben der Abschaffung des Tendenzschutzes fordert der DJV in seiner Stellungnahme auch eine neue Definition des Betriebsbegriffes. Die Ausgliederungs- und Firmengründungswelle sei auch im Medienbereich zu verzeichnen. Dies führe zu verkleinerten Betriebsräten bzw. im Regelfall sogar zu betriebsratslosen Betrieben. Der DJV fordert, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, in dem z.B. Arbeitnehmer, die in ausgegliederten Lokalzeitungen arbeiten, im Hinblick auf die vorgeschriebene Anzahl der Betriebsräte zu einem gemeinsamen Betrieb gezählt werden.

Nähere Informationen zur Stellungnahme des DJV zur geplanten Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes erhalten Sie bei Gerda Theile, Tel. 0228-20127-11.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V., Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Gesine Dähn, Bennauerstr. 60, 53115 Bonn, Tel.: (02 28) 20 17 20, Fax: (02 28) 20 17 233

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