Abwassergebühren dürfen keine unberechenbaren Größen sein
(Schwerin) - Ein Beispiel aus dem Kreis Ludwigslust verdeutlicht das Dilemma, in dem sich Unternehmen hier im Lande befinden können. Dem Betrieb flattert ein Gebührenbescheid über rund 150.000 Euro ins Haus. Eine Summe, die zu einem Standortfaktor wird, wenn in einer anderen Gemeinde des Landkreises nur 57 Prozent der Abwasserpreises veranschlagt werden oder wenn in Güstrow für das gleiche Geld 70 Prozent mehr Abwässer das Unternehmen verlassen. Auch in einer Studie der "Wirtschaftwoche" war Rostock bei den Abwassergebühren jüngst auf Platz 48 von 50 untersuchten Großstädten.
Der Vergleich von über 70 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt große Unterschiede zwischen einzelnen Landkreisen und Städten. "Mehr Transparenz würde den Druck auf günstigere Abgaben sicherlich erhöhen", kommentierte Klaus Hering, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), am heutigen Donnerstag (19.08.2004) in Greifswald die Ergebnisse einer gemeinsamen Umfrage der VUMV mit der UNI Rostock und dem Umweltministerium.
"Seit Jahren beschäftigt sich die Politik mehr oder weniger intensiv mit der Möglichkeit, Sonderkonditionen mit einzelnen Kunden zu vereinbaren. Sowohl Unternehmen mit großen Mengen als auch Betriebe mit nur gering verschmutztem Abwasser warten darauf. Aber entgegen eines Erlasses des Innenministers und vieler Gespräche bewegt sich nicht viel."
Ein kleiner Betrieb in Norderstedt zahlt für 600 Kubikmeter Abwasser 1.056 Euro, in Güstrow werden 1.782 Euro fällig. Auch wenn hier keine Standortdiskussion entsteht, machen sich die Abgaben doch auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bemerkbar und es stellt sich die Frage: "Sind Gebührenunterschiede in dieser Höhe gerechtfertigt?"
Hering ergänzt die Problematik für Mecklenburg-Vorpommern: "Wir erwarten auch zukünftig eher steigende Abwassergebühren, weil die Kosten der Instandhaltungen und die Umweltauflagen höher, die Zahl der Einwohner hingegen geringer wird. Somit muss der Einzelne mehr schultern."
Die VUMV fordert nochmals nachdrücklich dazu auf, die Möglichkeiten für individuelle Gebührengestaltung zu nutzen und einen möglicherweise weiteren Standortvorteil zu schaffen oder zu befördern.
Aufgrund der geringen Datenbasis der Abfrage bedarf es für weitere Folgerungen zunächst einer intensiveren wissenschaftlichen Auswertung. Die Dachorganisation der Wirtschaft wird sich darüber mit dem Umweltministerium beraten. "Im Rahmen der Gebietsreform sollten hier auch einmal die Kalkulationen und Gebührensatzungen unter die Lupe genommen werden", so Hering abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Telefon: 0385/6356100, Telefax: 0385/6356151
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