"Abwertung der Ärzte in Ostdeutschland beenden" / BÄK fordert Aufhebung des Gebührenabschlags Ost
(Berlin) - "Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gebührenabschlag Ost für Ärzte aufzuheben. Die Abwertung der Ärztinnen und Ärzte in Ostdeutschland muss endlich ein Ende haben", so Dr. Alfred Möhrle, Vorsitzender des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Januar 2003, das den Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte als nicht mehr verfassungsgemäß sieht und dem Gesetzgeber auferlegt, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Neuregelung vorzunehmen. Ziel dieser Neuregelung soll es sein, die Gebührensätze in den alten und neuen Bundesländern anzugleichen. "Auch die Gleichstellung der privatärztlichen Vergütungen in Ost und West ist 13 Jahre nach der Wiedervereinigung längst überfällig. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Wir erwarten, dass Ärzte nicht anders behandelt werden als Rechtsanwälte", sagte Möhrle.
Ausschlaggebend für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Tatsache, dass Rechtsanwälte bundesweit tätig werden, unabhängig davon, ob sie in den alten oder neuen Bundesländern ansässig sind. Auch bei den Ärzten ist der Aspekt, dass die Amtliche Gebührentaxe mit ihrer zehnprozentigen Gebührenermäßigung Ost an Messgrößen der Sozialversicherung gekoppelt ist, verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Die Ärzteschaft fordert daher die Gleichbehandlung mit Rechtsanwälten und die Aufhebung des Gebührenabschlags Ost in Höhe von derzeit 10 Prozent. "Die Bundesregierung kann bei Freien Berufen nicht mit zweierlei Maß messen ohne sich den Vorwurf gefallen zu lassen, die Interessen der übrigen Freien Berufe zu vernachlässigen", sagte Möhrle.
Quelle und Kontaktadresse:
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