Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten / BdSt Hamburg fordert Umsetzung im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
(Hamburg) - Gegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahler wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft. Ziel der Maßnahme war es, eine Vereinfachung des Steuerrechts und 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen im Jahr zu erreichen.
Frank Neubauer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg: "Inzwischen wurde zumindest von den Ausschüssen des Bundesrates erkannt, dass mit dem Abzugsverbot das Ziel der Steuervereinfachung deutlich verfehlt wurde. Vielmehr wurden zahlreiche Einspruchsverfahren und Klageverfahren provoziert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater hat sich erhöht, anstatt sich zu verringern."
Der Bund der Steuerzahler führt in dieser umstrittenen Verfassungsfrage zwei Musterverfahren vor Finanzgerichten.
In den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, die am 3. April 2009 in der 857. Sitzung des Bundesrates diskutiert werden, findet sich nun endlich ein Vorschlag zur Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten.
Frank Neubauer fordert: "Die sich im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bietende Chance sollte genutzt und die Gesetzesänderung zügig umgesetzt werden. Es wäre unverantwortlich, erst wieder eine anstehende Verfassungsgerichtsentscheidung abzuwarten, damit die Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum an einer Maßnahme festgehalten werden soll, die die angestrebten Zielsetzungen nicht erreicht hat."
Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler Hamburg den Ersten Bürgermeister Ole von Beust heute (2. April 2009) in einem Brief auf, sich für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)
Pressestelle
Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 330663, Telefax: (040) 322680
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