Änderungen für Arbeitslosengeld II-Betroffene zum 01.08.2006: Notfalls gerichtliche Überprüfung veranlassen
(Frankfurt am Main) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) weist darauf hin, dass die am Dienstag, dem 1. August, in Kraft tretenden neuen Regelungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Fortentwicklungsgesetz) in Teilen nicht der bisherigen Rechtssprechung von Bundesverfassungsgericht und Sozialgerichten entsprechen und mit dem Zivilrecht nicht vereinbar sind.
Die BAG-SHI empfiehlt Betroffenen, denen nach einem Jahr des Zusammenlebens eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellt wird, ihre Ansprüche notfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.
Gleiches gilt für Stiefeltern, deren Einkommen auf den Bedarf der Kinder ihrer Partner/-innen angerechnet wird. Stiefeltern sind mit den Kindern ihres (Ehe)Partners beziehungsweise ihrer (Ehe)Partnerin nicht verwandt und deshalb diesen Kindern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Mit den ab August in Kraft tretenden Neuregelungen des Fortentwicklungsgesetzes konstruiert der Gesetzgeber im Sozialrecht eine Unterhaltspflicht, die es nach dem Bürgerlichen Recht nicht gibt. Damit verweigert er Kindern erwerbsloser Eltern die Existenzsicherung. Die BAG-SHI empfiehlt in solchen Fällen eine Überprüfung durch die Sozialgerichte. so Erika Biehn, stellvertretende Vorsitzende. Da die überwiegende Mehrheit der Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen auch in berechtigten Fällen keine Klage erhebt, würden sich die Lebensbedingungen der Betroffenen weiter verschlechtern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstr. 25, 60329 Frankfurt
Telefon: 069/27220896, Telefax: 069/27220897
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