Ärzte: Bevorratung mit antiviralen Mitteln ausbauen / BÄK und KBV veröffentlichen Empfehlungen für den Fall einer Influenzapandemie
(Berlin) - Eine Influenzapandemie wird von Infektionsepidemiologen für zunehmend wahrscheinlich gehalten. Die bekannt gewordenen wissenschaftlichen Positionen und praktischen Empfehlungen sind jedoch teilweise widersprüchlich. Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme Informationen und Empfehlungen zur saisonalen Influenza, zur Vogelgrippe und insbesondere zu einer potenziellen Influenzapandemie zusammengestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bedeutung antiviraler Arzneimittel bei den verschiedenen Erkrankungen. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Impfprophylaxe und zu allgemeinen Hygienemaßnahmen gegeben.
In der Stellungnahme fordern BÄK und KBV die Bundesländer auf, die Bevorratung mit antiviralen Mitteln für den Fall einer Influenzapandemie auszubauen. Bislang hätten die Länder durchschnittlich nur für 10 Prozent der Bevölkerung entsprechende Medikamente bestellt. Diese Einlagerungsmenge ist allein schon für den therapeutischen Ansatz zu knapp bemessen, heißt es in den heute im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Empfehlungen Saisonale Influenza, Vogelgrippe und potenzielle Influenzapandemie der beiden Organisationen, die unter Mitwirkung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft entstanden sind. Unter Berücksichtigung eines kombiniert präventiv-therapeutischen Ansatzes besteht die Notwendigkeit, die Bevorratung weit höher als für 20 Prozent der Bevölkerung vorzusehen. Nur so kann die Schwelle zur Entwicklung einer unbeherrschbaren Katastrophensituation erhöht werden, mahnen die Ärzte-Organisationen.
Das von einzelnen Ländervertretern an die Ärzteschaft herangetragene Ansinnen, die Folgen der unzureichenden Bevorratung im Falle einer Influenzapandemie durch eine Priorisierung von Patienten zu entschärfen, lehnen BÄK und KBV strikt ab, da dies auf der Ebene der unmittelbaren Patient-Arzt-Beziehung zu harten Rationierungen führen würde.
Gesundheitsrisiken und Überlebenschancen des einen behandlungsbedürftigen Patienten gegenüber anderen meist noch unbekannten Patienten abwägen zu müssen, ist zutiefst unethisch und mit der ärztlichen Berufsauffassung nicht vereinbar. Auch rechtlich ist der Arzt seinem Patienten gegenüber individuell verantwortlich, erklären BÄK und KBV. Bei gegebener Indikationsstellung müssten Ärztinnen und Ärzte auch angesichts der Mittelknappheit im Gesundheitswesen unter ethischen und rechtlichen Aspekten antivirale Medikamente verschreiben. Aufgabe der Ärzte sei es, die Diagnose und damit die Indikation zur Gabe von antiviralen Mitteln besonders sorgfältig zu stellen. Inwieweit das Rezept in einer Apotheke eingelöst werden kann, hängt allein davon ab, wie lange der Vorrat reicht so tragisch es auch ist, wenn dieser Vorrat aufgebraucht ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Pressestelle
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