Ärztekammern unterstützen Entwicklung von Softwareprodukten / Leitfaden zu technischen Anwendungsfällen für den eArztausweis
(Berlin) - Die Bundesärztekammer, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe haben gemeinsam einen Leitfaden technischer Anwendungsfälle (Use Cases) für den elektronischen Arztausweis herausgegeben. Das Dokument richtet sich vor allem an Softwareentwickler und beschreibt detailliert Anwendungsfälle, wie z.B. die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Entschlüsselung von Nachrichten. Grundlage hierfür sind die in der HPC/SMC-Spezifikation festgelegten funktionalen Eigenschaften des eArztausweises. Mit dem Leitfaden geben die Ärztekammern insbesondere der Industrie Hilfestellung bei der Entwicklung bzw. Anpassung von Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystemen und anderen Softwareprodukten des Gesundheitswesens, die den Einsatz von eArztausweisen zukünftig erforderlich machen.
Nach den derzeit stattfindenden Tests erster eArztausweise, sogenannter Entwicklerkarten, im Labor der Betriebsorganisation gematik ist die Herausgabe der Anwendungsfälle zum eArztausweis ein weiterer Schritt zur Unterstützung der Einführung von elektronischer Gesundheitskarte und Tele-matikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Darüber hinaus soll der Leitfaden die Integration des Sicherheitswerkzeuges eArztausweis in solchen Telematikanwendungen fördern, die außerhalb des Projektes zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte liegen.
Der Leitfaden steht auf den Internetseiten der Bundesärztekammer (www.baek.de) zum Download bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Pressestelle
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388
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