Ärztetag beschließt Facharztweiterbildung Innere Medizin
(Münster) Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat beschlossen, die fünfjährige Facharztweiterbildung Innere Medizin in das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin der (Muster-) Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Damit wird eine rechtskonforme Gestaltung des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin im Hinblick auf EU-rechtliche Vorgaben erreicht.
Die Europäische Kommission hatte Deutschland aufgefordert nachzuweisen, dass in allen 16 Bundesländern eine EU-kompatible Form für die Notifizierung der Facharztbezeichnung Innere Medizin vorliegt. In diesem Punkt weichen die Regelungen in den Bundesländern teilweise voneinander ab. Dadurch war die im EU-Recht vorgesehene Einheitlichkeit der Fachgebietsbezeichnungen in den Mitgliedsländern tangiert. Eine derzeitige Notifizierung für Deutschland war nicht richtlinienkonform. Durch den Beschluss des Ärztetages wird es nunmehr den Ärztinnen und Ärzten einfacher gemacht, in den EU-Staaten beruflich tätig zu werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Pressestelle
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Migräneprophylaxe) (Vyepti®) - frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
- Mögliche Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid™
- Auch in Corona-Zeiten an die Ausbildung denken / Bundeszahnärztekammer und Verband medizinischer Fachberufe erinnern an die Bedeutung der Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Praxis
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

