Ärztetag für Zeichnung der Biomedizin-Konvention
(Köln) - Der 103. Deutsche Ärztetag in Köln hat sich dafür ausgesprochen, dass Deutschland die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates, das europäische Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens und die UNESCO-Deklaration zum Schutz des menschlichen Genoms unterzeichnet. Dies sei zur international verbindlichen Durchsetzung wichtiger Forderungen der Ärzteschaft unabdingbar. Das Ärzteparlament fordert die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" insbesondere dazu auf, sich für ein weltweit verbindliches Verbot von gezielten Eingriffen in die Keimbahn des Menschen und für ein weltweites Verbot des Organhandels sowie die Stärkung der Erforschung alternativer Organersatzmethoden einzusetzen.
Bei allen Entscheidungen der Enquete-Kommission müsse ein streng an der Menschenwürde orientiertes Menschenbild führender Leitgedanke sein. "Die ärztliche Selbstverwaltung verfolgt diese Grundsätze konsequent in ihrem Berufsrecht und schafft damit die notwendigen Voraussetzungen für ethisch geleitetes ärztliches Handeln", betont das Ärzteparlament.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln, Tel.: (0221) 4004-0, Fax: (0221) 4004-380
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