Agrardieselgesetz auf den Weg gebracht
(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum Agrardieselgesetz positiv aufgenommen, die Höhe des Steuersatzes jedoch als nicht wettbewerbskonform bezeichnet. Danach wird die Steuer auf den in der Land-und Forstwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff ab dem Jahr 2001 auf 57 Pfennig je Liter festgeschrieben.
In zahlreichen EU-Ländern wird Agrardiesel erheblich niedriger besteuert oder gar auf Heizölbasis erhoben, stellt der DBV fest. Zudem bedeute der feste Steuersatz von 57 Pfennig ab dem 1. Januar 2001 für die deutschen Bauern eine Verschlechterung der jetzigen steuerlichen Belastungen für Diesel, der für landwirtschaftliche Maschinen genutzt wird. Im Jahre 2000 müssen die deutschen Bauern nach der bisher geltenden Gasölbeihilfe für jeden Liter Diesel netto 44 Pfennig Steuern zahlen. 1999 waren es noch 27 Pfennig , 1998 gar 21 Pfennig.
Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, den ab 1. Januar 2001 vorgesehenen festen Steuersatz für Agrardiesel dem EU-weiten Steuerniveau anzupassen, um auch die Kostenbelastungen der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb nicht weiter zu verschlechtern. Außerdem sollte ein Steuerverfahren gewählt werden, das zeitnah (vierteljährlich) eine Rückerstattung der zuviel entrichteten Mineralölsteuer in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sicherstellt (evtl. über Abschlagszahlungen).
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