Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)

AGVU für wettbewerbsoffene Pfandlösung in 2006

(Bonn) - Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) hat sich bei seiner Sitzung am 6. Januar 2005 auf folgende Eckpunkte für eine einheitliche Rücknahmelösung für pfandpflichtige Einwegverpackungen geeinigt:

1) Es ist ein offenes System anzustreben, das einen Wettbewerb mehrerer Anbieter von Pfandlösungen sowie den Anschluss der in den vergangenen Jahren bereits entstandenen Rücknahmestrukturen zulässt.

2) Voraussetzung dafür ist eine Interclearingvereinbarung, die eine nachvollziehbare Überprüfung und Verrechnung von Pfandüberschüssen beziehungsweise Fehlbeträgen zwischen den Betreibern von Pfandlösungen ermöglicht und für eine zumutbare Kostenzuordnung sorgt.

3) Hierfür ist eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung sämtlicher in Deutschland vertriebenen pfandpflichtigen Verpackungen erforderlich, die von allen Marktteilnehmern zu gleichen Bedingungen genutzt werden kann und die keinen Anbieter von Pfandlösungen bevorteilt.

4) Technische Rücknahmesysteme sind gegebenenfalls so auszulegen, dass sämtliche pfandpflichtige Getränke- und Einwegverpackungsarten aufgenommen werden können, so dass die Vielfalt der im Markt vorhandenen Erzeugnisse gewahrt bleibt.

Aus Sicht der AGVU ist eine entsprechende Verständigung der maßgeblichen Unternehmen und Organisationen des Handels und der Industrie im 1. Quartal 2005 erforderlich, um zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem für die Rücknahme pfandpflichtiger Verpackungen bis Mitte 2006 zu kommen. Dies gilt insbesondere wegen der voraussichtlich in erheblichem Umfang zu tätigenden Investitionen im Bereich der Rücknahmetechnik und der Systemvernetzung.

Planungsrisiken verursacht dabei vor allem, dass bei der Novelle der Verpackungsverordnung keine bindende Pflicht für die Beteiligung aller Marktteilnehmer am Pfandclearing eingeführt wurde, obwohl die Wirtschaft entsprechende Vorschläge eingebracht hatte. Die am 17. Dezember 2004 vom Bundesrat verabschiedete Novelle wird daher den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 2004 nicht gerecht, nach denen die Mitgliedstaaten für die Einrichtung einer einheitlichen Rücknahmelösung sorgen müssen, falls sie eine Pfandpflicht erlassen. Die AGVU appelliert an die Bundesregierung, diese Regelungslücke umgehend zu schließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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