Pressemitteilung | Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) e.V.

Aktualisierung der DFWR-Wildschadenskonvention für Verbiss-, Fege- und Schlagschäden

(Berlin) - Die Wiederbewaldung großflächiger kalamitätsbedingt entstandener Kahlflächen sowie der angestrebte Waldumbau hin zu klimaresilienteren Wäldern erfordern angepasste Wildbestände. Die Konvention zur Bewertung von Wildschäden, mit der gütliche Einigungen bei Wildschadensangelegenheiten gefördert werden sollen, ist jetzt aktualisiert worden und steht auch als webbasierte App zur Verfügung.

Die Konvention ist bereits 2013 durch eine durch den Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) einberufene Arbeitsgruppe erarbeitet und veröffentlicht worden. Sie enthält neben Ausführungen zur Vornahme der Schadensinventur (Erhebung und Erfassung geschädigter Forstpflanzen) auch die rechnerischen Grundlagen zur manuellen Schadensberechnung. Um eine Erweiterung des Kataloges einbezogener Baumarten vorzunehmen und Preise und Kosten anzupassen, wurde die vorstehende Konvention im Bereich von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden überarbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Bereich Schälschäden aktualisiert.

Mit der inhaltlichen Aktualisierung verbunden ist eine vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) übernommene Entwicklung eines IT-gestützten Berechnungstools. "Wir danken allen beteiligten Organisationen für die Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Wildschadenskonvention", sagte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck. "Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen Geschädigten und Ausgleichspflichtigen zu befördern und damit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden." Die Konvention trage übergeordnet auch zum Schutz des Waldes bei, was wiederum im allgemeinen öffentlichen Interesse liege. "Überhöhte Schalenwildbestände müssen dauerhaft auf ein waldverträgliches Maß reguliert werden, damit junge, bunte Mischwälder in Ruhe wachsen können", sagte Schirmbeck.

Der KWF-Vorsitzende Dr. Heinz-Werner Streletzki zeigte sich zufrieden mit der Umsetzung. "Unsere Web App kann Wildschäden schnell, einfach und zeitgemäß monetär bewerten. Die unkomplizierte Berechnung hilft, für die Schäden im Wald durch zu hohe Wildbestände zu sensibilisieren. Sie ermöglicht damit die Anwendung der Wildschadenskonvention in der forstlichen Praxis."

Für Dr. Jens Jacob, Leiter von Landesforsten Rheinland-Pfalz, kommen die novellierte Wildschadenskonvention und die dazu passende App genau zur richtigen Zeit. "Geht es doch gerade jetzt darum, unsere klimakranken Wälder zu erneuern, um ihre Leistungen für die Menschen auch in Zukunft sicherzustellen. Dazu bedarf es eines geeigneten Wildmanagements und ergänzender Instrumente zur Umsetzung der jagdgesetzlichen Möglichkeiten." Mit konkreten Zahlen werde es vielerorts leichter gelingen, die Aufmerksamkeit auf noch bestehenden Handlungsbedarf zu richten. "Daher haben wir die Überarbeitung der Konvention aus Rheinland-Pfalz gerne unterstützt. Den Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser Aufgabe mit viel Engagement gewidmet haben, gebührt mein Dank", sagte Jacob.

Die Konvention fußt auf der aktuellen jagdrechtlichen Gesetzeslage. Die darin getroffenen Regelungen (unter anderem die Einhaltung von Anmeldefristen sowie die Begrenzung auf die im Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten) sind vom Waldbesitzer voll umfänglich einzuhalten, um bestehende Ansprüche nicht zu verlieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) e.V. Kirsten Schröter, Pressesprecherin Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-560, Fax: (030) 31904-564

(sf)

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