Alkohol am Steuer Streit um Messverfahren / ADAC fordert Rechtssicherheit
(München) - Die Diskussion um die unterschiedlichen Alkohol-Messverfahren - Atemalkoholanalyse oder Blutprobe - ist neu entflammt. Obwohl sich das Bayerische Oberste Landesgericht erst am 12. Mai (DAR 2000, Seite 316) in einer Grundsatz-Entscheidung für die Atemalkoholanalyse ausgesprochen hat, gibt es im Kampf gegen den Alkohol auf unseren Straßen noch keine einheitliche Rechtssprechung. Wie der ADAC meldet, hat jetzt das Amtsgericht Köln (Az.: OWi 5193/99 vom 27.7.2000) einen vermutlich alkoholisierten Autofahrer freigesprochen, weil es im Gegensatz zu den obersten bayerischen Richtern Zweifel an der Genauigkeit der eingesetzten Atemalkoholmessung hatte.
Nach Ansicht des ADAC besteht zur Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die im Interesse der Verkehrssicherheit so schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Da das OLG Köln in nächster Instanz das Urteil des AG Köln überprüfen wird, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof schon bald endgültig den Streit über die Genauigkeit der unterschiedlichen Messverfahren entscheiden wird.
Alkoholstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Aber auch wer zu tief ins Glas schaut, muss sicher sein können, dass ihn ein faires, nach-vollziehbares Verfahren erwartet. Es darf nicht sein, dass die Frage, ob jemand seinen Führerschein verliert oder zur MPU muss, in unter-schiedlichen Teilen unseres Landes unterschiedlich entschieden wird. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass niemand gegen seinen Willen zu einer Atemalkoholprüfung gezwungen werden kann. Im Falle einer Weigerung wird die Polizei in der Regel jedoch eine Blutprobe anordnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760
Telefax: 089/76762500
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