Als Bauherr richtig versichern / "Betreten verboten" reicht nicht
(Henstedt-Ulzburg) - Das wissen alle Bauherren: Kein Eigenheimbau ohne Ärger. Viele ahnen nicht, dass sie sich manche Aufregung ersparen könnten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Verschiedene Versicherungsmöglichkeiten für die Baufamilie, aber auch für die bauausführenden Unternehmen ermöglichen umfassenden Schutz vor unangenehmen Ereignissen."
Mit dem Grundstückskauf sollte die Frage nach der richtigen Haftpflichtversicherung beantwortet sein. Der Bauherr haftet für jeden Schaden, der von seinem Land ausgeht. Kaum ist die Baugrube ausgehoben, steigen die Risiken. Das bekannte Schild "Betreten verboten" bewahrt nicht vor Schadensersatzansprüchen. Stürzt etwa jemand auf der Baustelle in eine unbeleuchtete Grube, haftet der Bauherr. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüchen ab.
Schon bei den Finanzierungsgesprächen wird der Bauherr mit der Feuer-Rohbauversicherung in Berührung kommen. Lilo Blunck: "Dabei sollte er sich aber keinen Versicherer vorschreiben lassen." Übrigens, diese Versicherung gibt es häufig beitragsfrei, wenn sich der Bauherr für eine Wohngebäudeversicherung bei derselben Gesellschaft entscheidet.
Viele Baufamilien verlassen sich auf Unterstützung von Verwandten, Freunden und Bekannten. Ob mit oder ohne Bezahlung: Die Helfer müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden. Zwar sind die Helfer auch dann geschützt, wenn sie der Bauherr nicht gemeldet hat. Aber er muss dann mit einem Bußgeld rechnen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Leistungen wie Heilbehandlungen, berufliche Wiedereingliederungen und Renten.
Kennen sollte der Bauherr die Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Versichert sind etwa Beschädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Konstruktions- und Materialfehler fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch die Bauarbeiter. Lilo Blunck: "Der Bauherr sollte das Unternehmen auffordern, sich an der Versicherungsprämie zu beteiligen. Das dürfte meistens gelingen, weil die Baufirma sich so selbst gegen Schadensersatzansprüche schützen kann."
Wichtig für den Bauherren: Vor Auftragsvergabe vom Baupartner bestätigen lassen, dass dieser über eine Baufertigstellungsversicherung verfügt. Sie tritt ein, falls das Bauunternehmen Insolvenz anmelden muss. Diese Police ist zugleich ein Beleg dafür, dass die Firma solide ist. Der Abschluss der Versicherung setzt nämlich eine Bonitätsprüfung voraus. Überflüssig ist die Versicherung, falls das Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft der Bank vorweisen kann.
Das Eigenheim ist eine der wichtigsten Investitionen der Familie. Bauherren sollten deshalb für größtmögliche Sicherheit sorgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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