Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Alterseinkünftegesetz stellt Ruhestandsplanungen in Frage

(Berlin) - Das Ringen um das Alterseinkünftegesetz war zäh. Politik, Verbände und Medien haben sich damit über Monate intensiv beschäftigt. Einer der Schwerpunkte der Auseinandersetzung war der Wegfall der sog."Steuerprivilegien" für die private Kapitallebensversicherung.

Der BVD hat sich deutlich für einen Erhalt der bisherigen Steuerfreiheit bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eingesetzt. Denn gerade die Kapital bildende Lebensversicherung war das am meisten genutzte Instrument für die Altersvorsorge des Mittelstandes und der Freiberufler. Mit dem Alterseinkünftegesetz sind diese Vorteile bedauerlicherweise weggefallen.
Offensichtlich noch nicht bewusst ist vielen, dass es bei den Renten entscheidende Änderungen ab 2005 geben wird. Geht jemand in 2005 in Rente, hat er nicht wie bisher einen Ertragsanteil von 27 Prozent, sondern die Hälfte der Rente der Besteuerung zu unterwerfen. Der steuerpflichtige Anteil verdoppelt sich gegenüber 2004 damit fast. Dies gilt für gesetzliche, aber auch private Renten. Wenn man die Erregtheit von Verbänden bei einer Rentensteigerung von z. B. nur 0,5 Prozent anstelle 1 Prozent sieht, kann die hier herrschende Ruhe nur verwundern. In Frankreich oder Italien wären die Straßen besetzt!

Das Argument der Politik, als Ausgleich würden die Abzugsmöglichkeiten für Versorgungsaufwand verbessert, kann jedenfalls bei rentennahen Jahrgängen nicht ziehen. Für diese gilt das Argument nicht, da sie, wie alle Selbständigen oder Mittelständler, den Aufwand faktisch in aller Regel aus versteuertem Einkommen erbracht haben. Diesen Kreis kann auch nicht beruhigen, dass nach Angaben der Regierung nur wenige Rentner mehr Steuern zahlen müssen als bisher. Bei höheren Renten und sonstigen Einkünften (Immobilien, Zinsen..)wird es zu spürbar höheren Belastungen kommen. Damit werden auch bislang gültige Kalkulationen für die Altersvorsorge in Frage gestellt. Der BVD wird die aktiv unterstützen, die sich gegen eine solche gravierende Schlechterstellung wenden.

"Weitere Verschlechterungen sind von einem in Vorbereitung befindlichen BMF-Schreiben zu befürchten", so Rechtsanwalt Lutz Zobel, Vizepräsident des BVD. "Hiermit versucht die Finanzverwaltung, also nicht der Gesetzgeber, Regelungen durchzusetzen, die die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung deutlich verschlechtern werden. Bei der Hinterbliebenenversorgung, dem Todesfallschutz oder bisher zulässigen Leistungsformen soll ohne erkennbare gesetzliche Grundlage und brachial eine Gleichschaltung mit der gesetzlichen Rentenversicherung herbeigeführt werden. Man kann nicht einerseits zu mehr Eigenvorsorge auffordern und andererseits diese so unattraktiv machen, dass niemand Interesse haben kann.

Der BVD fordert insbesondere die Finanzminister auf, ihren Bürokraten nicht allein das Feld zu überlassen, sondern politisch Einfluss zu nehmen, bevor größerer Schaden entsteht."

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI) Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241

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