Am 1. März wird für Kleinkrafträder ein neues Kennzeichen fällig / Prämienvergleich zahlt sich aus
(Henstedt-Ulzburg) - Runter vom Sofa rauf auf die Piste: Doch bevor es in den Zweiradfrühling geht, sind neue Schilder dran. Ein neues Versicherungsjahr steht vor der Tür. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): Bis zum 1. März müssen sich Fahrer von Mofas, Mopeds und Kleinkrafträdern, aber auch von Minicars und Quads ein neues Kennzeichen besorgen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von schwarz zu blau.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem noch strafbar, erläutert Thorsten Rudnik, BdV-Versicherungsberater. Das Versicherungskennzeichen gibt es direkt beim Kfz-Versicherer, weil die Fahrzeuge bekanntlich nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden müssen. Rudnik: Mit dem Kauf des Versicherungskennzeichens beim Versicherer beginnt automatisch der Versicherungsschutz. Wichtig: Minderjährige müssen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Lilo Blunck: Vergleichen Sie die Deckungssummen und die Beiträge genau, denn da lässt sich eine Menge Geld sparen. Günstige Anbieter verlangen für die Haftpflichtversicherung mit einer empfohlenen Deckungssumme von 50 Millionen Euro weniger als 60 Euro im Jahr. Teure Versicherer verlangen mehr als das Doppelte. Damit zusätzlich das Diebstahlrisiko abgesichert ist, wird der Abschluss einer Teilkaskoversicherung angeboten. Rudnik: Die Beiträge dafür liegen zwischen 25 und fast 60 Euro im Jahr. Ein Vergleich lohnt sich. Der günstigste Versicherer für die Kombination aus Haftpflicht mit Teilkasko verlangt gerade mal 80 Euro pro Jahr, der teuerste mit gleichem Schutz über 170 Euro.
Tipp: Aktuelle Vergleiche finden sich in Zeitschriften wie URO und FINANZtest.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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