Am 1. März wird für Kleinkrafträder ein neues Kennzeichen fällig / Prämienvergleich zahlt sich aus
(Henstedt-Ulzburg) - Runter vom Sofa rauf auf die Piste: Doch bevor es in den Zweiradfrühling geht, sind neue Schilder dran. Ein neues Versicherungsjahr steht vor der Tür. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): Bis zum 1. März müssen sich Fahrer von Mofas, Mopeds und Kleinkrafträdern, aber auch von Minicars ein neues Kennzeichen besorgen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von blau zu grün.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem noch strafbar, erläutert BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik. Das Versicherungskennzeichen gibt es direkt beim Kfz-Versicherer, weil die Fahrzeuge bekanntlich nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden müssen. Rudnik: Mit dem Kauf des Versicherungskennzeichens beim Versicherer beginnt automatisch der Versicherungsschutz. Wichtig: Minderjährige müssen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Lilo Blunck: Vergleichen Sie die Deckungssummen und die Beiträge genau, denn da lässt sich eine Menge Geld sparen. Gerade junge Fahrer unter 23 Jahren können durch einen Vergleich profitieren. Günstige Anbieter verlangen für die Haftpflichtversicherung mit einer empfohlenen Deckungssumme von 100 Millionen Euro weniger als 60 Euro im Jahr. Teure Versicherer verlangen mehr als das Doppelte. Damit zusätzlich das Diebstahlrisiko abgesichert ist, wird der Abschluss einer Teilkaskoversicherung angeboten. Thorsten Rudnik: Die Beiträge dafür bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro liegen zwischen 25 und über 90 Euro im Jahr. Ein Vergleich lohnt sich: Der günstigste Versicherer für die Kombination aus Haftpflicht mit Teilkasko verlangt gerade mal 80 Euro im Jahr, der teuerste mit gleichem Schutz über 200 Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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