Ambulante Pflegeverträge verstoßen oft gegen gesetzliche Vorgaben Verbraucherzentrale sammelt Fälle für Abmahnaktion
(München) - Es gibt in Deutschland derzeit über 10.000 Pflegedienste, die gut eine halbe Million Pflegebedürftige betreuen. Für Verträge mit professionellen Pflegediensten hat der Gesetzgeber bestimmte Standards vorgeschrieben.
Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen jedoch, dass diese Vorgaben in vielen Fällen nicht eingehalten werden. Oft fehlt Verträgen die erforderliche Transparenz, häufig wird der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen nicht angegeben oder die einzelnen Vergütungssätze sind nicht aufgeführt. Zahlreiche Verbraucherzentralen - so auch die Verbraucherzentrale Bayern - beteiligen sich an einer Abmahnaktion, um die Gesetzmäßigkeit und Verbraucherfreundlichkeit von Pflegeverträgen zu verbessern.
Die Verbraucherschützer werden in den nächsten Wochen ambulante Pflegeverträge umfassend prüfen, unzulässige Vertragsklauseln abmahnen und gegebenenfalls Klagen durchführen. Die Verbraucherzentrale Bayern sammelt Fälle und bittet alle Verbraucher, die mit einem ambulanten Pflegedienst einen Vertrag geschlossen haben, eine Kopie davon an folgende Adresse zusenden: Verbraucherzentrale Bayern, Beratungsstelle Würzburg, Domstraße 10, 97070 Würzburg. Sämtliche Daten von Verbrauchern werden vertraulich behandelt. Abmahnungen erfolgen nur mit Einverständnis der betroffenen Verbraucher. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Pressestelle
Mozartstr. 9, 80336 München
Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553
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