An Hängen und Pisten keinen Alkohol trinken / Wintersportgeräteversicherung ist überflüssig / Sicher ins Wintervergnügen
(Henstedt-Ulzburg) - Mit dem ersten Schnee drängt es Winterfreunde hinaus an Hänge und Pisten. Doch wer das weiße Vergnügen ohne nachteilige Folgen überstehen will, sollte zuvor außer auf seine Ausrüstung auch einen Blick in seine Versicherungspolicen werfen. Jedes Jahr verunglücken 60.000 Wintersportler und viele tragen lebenslängliche Folgen davon, stellt der Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Thorsten Rudnik, fest und rät: Eine private Unfallversicherung sollte jeder haben, der die weiße Pracht genießen will. Diese Versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt.
Sie übernimmt häufig auch Bergungskosten nach einem Unfall, ergänzt BdV-Beraterin Bianca Höwe und mahnt: Die Unfallversicherung muss nicht bei Schäden leisten, die durch eine Bewusstseinsstörung verursacht wird. Die kann bereits gegeben sein, wenn Wintersportfreunde den Weg ins Tal unter Alkoholeinfluss antreten.
Wer als gesetzlich Krankenversicherter zum Wintersport ins Ausland fährt, für den ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Ansonsten bleiben verletzte Urlauber auf einem Teil der Arztrechnungen sitzen. Ist nach einem Unfall sogar der Rücktransport nach Deutschland nötig, so hilft hier nur die Auslandsreisekrankenversicherung weiter.
Wer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, erläutert Rudnik, den schützt die Privathaftpflichtversicherung. Und die sollte generell für jeden ein Muss sein. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Andere Schadensersatzansprüche an Sie richten. Der Versicherungsschutz umfasst dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibenden Gesundheitsschäden des Geschädigten. Rudnik: Wenn aber die Forderungen an Sie unberechtigt sind, wehrt die Gesellschaft solche unberechtigten Forderungen ab notfalls auch vor Gericht.
Von dem Abschluss einer Wintersportgeräte- oder Skibruchversicherung raten wir ab, betonen die BdV-Experten und weisen darauf hin: Gegen den Verlust der Skier durch Raub oder Einbruchdiebstahl schützt auch die Hausratversicherung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Pressestelle
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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