Angehende Studenten können Studienplatz-Verlosung mit Rechtsschutz erstreiten / Versicherer dürfen nicht verweigern
(Henstedt-Ulzburg) - Wer keinen Studienplatz bekommen hat, kann sich möglicherweise mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung einen erstreiten, darauf weist Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) hin. Zwar versuchen die Gesellschaften, sich vor der Kostenübernahme zu drücken. Aber das dürfte ihnen nach einem neuen Gerichtsurteil nicht mehr gelingen.
"Ob es immer mit rechten Dingen zugeht, wenn die Absage auf eine Studienplatzbewerbung eintrifft, kann nur eine Gerichtsverhandlung klären", stellt die BdV-Chefin fest und erläutert: "Die Universitäten schöpfen nämlich beileibe nicht immer alle Kontingente aus. Vor Gericht kann das Vergabeprinzip der jeweiligen Uni offengelegt werden". Stellt sich heraus, dass die Universität weitere Plätze hätte anbieten können, muss sie diese freigeben und unter den Bewerbern verlosen. Der Kläger erzielt allerdings keinen persönlichen Rechtsanspruch auf einen Platz.
In einem solchen Fall kann die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage keinesfalls verweigern, sagt der BdV. Das bestätigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 8 U 179/06). Ein Bewerber hatte gegen insgesamt 14 Unis klagen wollen. Seine Rechtsschutzversicherung winkte ab. Lilo Blunck: "Das Gericht verdonnerte den Versicherer, die Kosten dafür zu übernehmen." Aber: Die Rechtsschutz muss nur für zehn Verfahren pro Semester aufkommen.
Die Gesellschaft hatte die Deckung mit dem Hinweis verweigert, dass kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf einen Studienplatz besteht, die Erfolgsaussichten fehlen und es mutwillig wäre, 14 Unis zu verklagen. Die Richter ließen nicht gelten, dass Chancen von vornherein ausgeschlossen werden. Ob die Kapazitäten ausgereizt wurden, sei erst durch Offenlegung der Berechnungsgrundlagen festzustellen. Im Übrigen reichte den Richtern die Tatsache, dass schon in der Vergangenheit Kontingente nicht ausgeschöpft wurden.
Dass dieses Thema unter Studienplatzbewerbern kein erfreuliches ist, wird schon an diesen Zahlen deutlich: Nach Auskunft der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) kommen allein im Wintersemester 2007/08 auf annähernd 8.400 Studienplätze für Medizin rund 35.000 Bewerber. Lilo Blunck: "Da ist jeder erkämpfte Platz höchst willkommen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Thorsten Rudnik, Pressesprecher
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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