Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Anschlussförderung im Kombinierten Verkehr gesichert / Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag in die Förderung einbezogen

(Duisburg) - Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) freut sich über die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung um eine direkte Anschlussförderung für Baumaßnahmen an öffentlich zugänglichen Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Nach erteilter Genehmigung durch die Europäische Kommission steht nun fest, dass zum 1. Januar 2012 eine Neufassung der "Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen" Geltung erlangen wird. Das Bundesverkehrsministerium kommt damit der Ankündigung aus dem Aktionsplan Güterverkehr und Logistik nach, das Fördersystem für den Kombinierten Verkehr neu zu konzipieren.

Das Binnenschifffahrtsgewerbe begrüßt die neue Richtlinie, die im Grundsatz der noch bis zum Jahresende 2011 geltenden Förderrichtlinie entspricht. Im Hinblick auf die erfolgten Neuerungen findet beim BDB insbesondere der Umstand, dass zukünftig auch Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlagvorgänge gefördert werden, Zustimmung. Dadurch werden ausdrücklich auch Hubs innerhalb der Transportkette in die Förderung einbezogen. Zudem stellt der Branchenverband zufrieden fest, dass die maximale Höchstförderquote auf einem hohen Niveau beibehalten wird und lediglich von derzeit 85 Prozent auf 80 Prozent leicht abgesenkt wird. Letztlich stuft der BDB die erfolgte Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie von drei auf vier Jahre als sinnvolle Maßnahme ein, um eine höhere Rechtssicherheit für die längerfristige Planung von größeren Projekten zu schaffen.

Bedauerlicherweise sind einige wichtige Anliegen des BDB im Rahmen der Neukonzipierung der Förderrichtlinie nicht berücksichtigt worden. So ist der Anspruch auf Fördermittel auch in Zukunft weiterhin an die Faktoren Eigentum bzw. Erbpacht geknüpft. Die Forderung des Gewerbes nach einer Ausweitung auf langjährige Mietverträge blieb damit erfolglos. Auch die angeregte Förderung von Containerdepots wurde nicht in die Förderrichtlinie aufgenommen. Die Binnenschifffahrtsbranche hofft darauf, mit dieser Forderung noch in der derzeit stattfindenden Diskussion um das KV-Entwicklungskonzept 2025 durchdringen zu können. Unter aktiver Beteiligung des BDB werden zurzeit seitens der Bundesregierung und ausgewählter Consulting-Unternehmen die Zukunftsvoraussetzungen für den Kombinierten Verkehr analysiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(cl)

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