Antidiskriminierungsgesetz würgt Wirtschaft ab / Kostenlawine ungeheuren Ausmaßes zu erwarten / Fasbender kündigt Mobilisierung der gesamten hessischen Wirtschaft an
(Frankfurt) - Den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetze der rot-grünen Bundesregierung werden wir für die hessische Wirtschaft mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen. Deshalb rufen wir unsere Verbände und deren Mitgliedsunternehmen zum Protest auf. Gut gemeint ist hier in besonderer Weise das Gegenteil von gut gemacht, sagte Volker Fasbender, der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am 28. Dezember in Frankfurt. Diskriminierung zu verhindern sei ein gutes Ziel. Der vorgelegte Gesetzentwurf rüttle aber an den Grundfesten unseres Wirtschaftssystems und führe zum Systembruch unserer bewährten Betriebsverfassung. Er mache die Betriebsräte zu Wächtern politisch korrekten Verhaltens. Er höhle das Recht auf Vertragsfreiheit aus. Und er belaste Arbeitgeber durch die Umkehr der Beweispflicht in einer Weise, deren Dimensionen noch gar nicht abzuschätzen sei.
Erstmalig könnten danach Betriebsräte oder im Betrieb vertretene Gewerkschaften per Verbandsklage in Einzelfällen, die sie für diskriminierend hielten, vor Gericht gehen und sich damit zu Wächtern über politisch korrektes Verhalten aufschwingen. Dies zerstöre die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsrat. Im übrigen sei dieses Antidiskriminierungsrecht in Ländern wie den USA entstanden, wo es wenig Arbeitnehmerrechte und praktisch keinen Kündigungsschutz gebe. Es zusätzlich auf unser sowieso schon als Beschäftigungsbremse wirkendes hochreguliertes Arbeitsrecht aufzusatteln, würde auch die gutwilligsten Unternehmer ihre Standortentscheidungen überdenken lassen.
Der deutsche Entwurf in seinem gegenwärtig weit über die EU-Vorgaben hinaus gehenden Umfang würde außerdem völlig systemfremde und überzogene Ersatzansprüche - noch dazu verschuldensunabhängig vorsehen, die in der wirtschaftlichen Praxis jeder Art von Missbrauch Tür und Tor öffne. Fraport habe z. B. bereits angekündigt, künftig alle 13.000 Bewerbungen pro Jahr zu archivieren, um für künftige Prozesse gewappnet zu sein. Und das betreffe nur den Einstellungsprozess, bei allen anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, Auftragsvergaben und anderen Rechtsgeschäften lasse sich aber ebenso leicht prophylaktisch der Diskrimierungsverdacht erheben, den die Arbeitgeber dann aufwändigst vor Gericht widerlegen dürften.
Bis auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten hat der Gesetzgeber an alle potenziellen Diskrimierungsopfer gedacht. Er hat ein hehres Ziel wie schon so oft im deutschen Sozialrecht so weit überdehnt, dass das Ziel nicht erreicht werden kann, aber die Nebenwirkungen für die Wirtschaft katastrophal sein werden. Nur die Juristen werden sich über viel zusätzliche Arbeit freuen können, so Fasbender.
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