Anträge für Förderung der Hagelversicherung für bestockte Rebflächen bis 30.06. stellen
(Mainz) - Ab dem Jahr 2010 wird in Rheinland-Pfalz der Abschluss einer Versicherung zum Schutz von Einkommensverlusten durch Hagel (Hagelversicherung) in Höhe von bis zu 50 Euro pro Hektar gefördert. Bis zum 30. Juni 2010 nehmen die zuständigen Kreisverwaltungen Anträge hierfür entgegen. Die Antragsunterlagen und das dazugehörige Merkblatt sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich und können auf der Homepage des BWV unter www.bwv-rlp.de heruntergeladen werden.
Die Förderung beträgt für ein Versicherungsjahr bis zu 50 Euro pro Hektar, höchstens jedoch 50 Prozent des Versicherungsbeitrags je Hektar und wird für die versicherte, bestockte Rebfläche der antragstellenden Person gezahlt. Förderbeträge unter 20 Euro je Antrag werden nicht gewährt. Der notwendige Nachweis wird durch die Vorlage eines gültigen Versicherungsvertrages, einer Jahresrechnung für das Antragsjahr, eines Zahlungsbeleges und dem Flächennachweis für die versicherten, bestockten rheinland-pfälzischen Rebflächen beziehungsweise durch gleichwertige Unterlagen erbracht.
Der BWV empfiehlt seinen angeschlossenen Mitgliedern, die bestockten Rebflächen gegen Hagel zu versichern und schnellstmöglich den vollständig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
Weberstr. 9, 55130 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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