Anwälte begrüßen die Ablehnung der Justizreform - Zivilprozess im Bundesratsausschuss
(Bonn) - Die Ablehnung der Justizreform - Zivilprozess mit neun zu sieben Stimmen durch den zuständigen Unterausschusses des Bundesrates zeigt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass nicht nur die Anwälte und Richter diese Reform geschlossen ablehnen, sondern auch die Bundesländer und somit die Justizverwaltungen. Gegen massiven Widerstand der Praxis lässt sich eben eine solche Reform nicht durchsetzen.
Erfreulich ist, dass auch die Mehrzahl der Bundesländer erkennt, dass diese geplante Justizreform in Widerspruch zu deren eigentlichen Zielen nach mehr Bürgernähe, Transparenz und Effizienz im Zivilprozess steht. Bemerkenswert ist ferner, dass im Unterausschuss sämtliche markanten Punkte in Einzelabstimmungen abgelehnt wurden, darunter mit besonders großer Mehrheit die Konzentration aller Berufungen und Beschwerden bei den Oberlandesgerichten sowie die Abschaffung der vollen zweiten Tatsacheninstanz, so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV.
Der DAV geht davon aus, dass diese Ablehnung richtungsweisend für den Bundestag sein wird. Die Anwaltschaft werde mit den Vertretern des Bundestages, insbesondere des Rechtsausschusses, reden und die aus der Sicht der Praxis wesentlichen Kritikpunkte bei der geplanten Justizreform ganz deutlich machen. Eine Reform kann nur mit und nicht gegen die Praxis durchgeführt werden, so Dr. Mattik weiter.
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