Anwälte fordern Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer / Die Innenministerkonferenz am 8. Dezember 2005 wird aufgefordert, eine Bleiberechtsregelung zu schaffen
(Berlin) - In der Bundesrepublik Deutschland leben zurzeit etwa 200.000 geduldete Ausländer, also Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel und weitgehend ohne soziale Rechte. Der Großteil von ihnen erhält diese Duldung in Form einer Kettenduldung seit mehreren Jahren. Die am 8. Dezember 2005 in Karlsruhe stattfindende Innenministerkonferenz wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) aufgefordert, eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zu schaffen. Die Regelungen für einen humanitären Aufenthalt, die langfristig geduldete Ausländer in ein legales Aufenthaltsrecht überführen wollten, haben dieses Ziel nicht erreicht.
Wir müssen für diese Personen endlich einen sicheren Rechtsstatus schaffen, sagte Rechtsanwältin Veronika Arendt-Rojahn, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Ausländer- und Asylrecht. Viele dieser Geduldeten, besonders Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind, haben in der Regel kaum Verbindung zum Herkunftsstaat und sind tatsächlich zu Inländern geworden.
Das Zuwanderungsgesetz hat zwar in den Regelungen des humanitären Aufenthalts gemäß § 25 Abs. 4 und 5 Aufenthaltsgesetz einen Versuch unternommen, langfristig geduldete Ausländer in ein legales Aufenthaltsrecht zu überführen. Dieser Versuch hat aber bislang nicht zu dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnis geführt. Die Normen werden von den Behörden extrem restriktiv ausgelegt, so der DAV.
Anders als im Ausländergesetz von 1990 sei mit dem Zuwanderungsgesetz keine Altfallregelung getroffen worden. Für die Behörden und Gerichte bedeutet dies, dass sie weiterhin mit einer Fülle von Altverfahren belastet sind. Eine Bleiberechtsregelung ist deswegen sinnvoll und notwendig. Von den bisherigen Vorschlägen ist nur ein ganz kleiner Teil betroffen, so Arendt-Rojahn weiter. Soweit in diesen Regelungen gefordert werde, dass ein Betroffener seit zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis steht, könne dies von den meisten geduldeten Ausländern gar nicht erfüllt werden. Hierzu Arendt-Rojahn: Ein Großteil der Betroffenen ist von den Ausländerbehörden mit einem Arbeitsverbot belegt.
Eine ausführliche Stellungnahme des DAV mit dem Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung, die aus anwaltlicher Sicht der Situation der Betroffenen und den humanitären Anforderungen entspricht, wurde vorgelegt.
Die Stellungnahme finden Sie im Internet unter
http://www.anwaltverein.de/03/05/2005/53-05.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, PR-Referent
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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