Blitzer-Marathon: Falscher Fokus, wenig Wirkung
(Berlin) - Die ganze Woche setzen mehrere europäische Länder im Rahmen der „Speedweek“ auf verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. Die Aktion soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den kurzfristigen Aktionscharakter und den falschen Fokus. So bleibe ein nachhaltiger Lerneffekt aus.
„Was zu Unfällen führt, ist nicht die erhöhte Geschwindigkeit – es ist die unangepasste Geschwindigkeit. Das heißt: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss seine Geschwindigkeit immer an Verkehrsdichte, Sicht- und Straßenverhältnisse, Umgebung und die eigenen Fähigkeiten anpassen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. „Geschwindigkeitskontrollen können solche vielschichtigen Zusammenhänge gar nicht abbilden.“
Sensibilisierung und Prävention würden weitaus effektiver wirken. Rücksicht sollte im Straßenverkehr zu jeder Zeit das höchste Gebot sein, nicht nur während PR-Aktionen.
Blitzer-Marathon wirkt nur kurzzeitig
Im April und August finden jährlich sogenannte Blitzer-Marathons statt. Fast alle Bundesländer setzen dieses Mal auf verstärkte Radarkontrollen. Auch andere europäische Länder wie Tschechien und Kroatien beteiligen sich. Der DAV zweifelt an der Nachhaltigkeit solcher Aktionen. Auch weil oft dort geblitzt wird, wo erhöhte Geschwindigkeit am einfachsten möglich ist – nicht dort, wo sie besonders gefährlich ist: „Vor Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen können stationäre Blitzer durchaus Sinn ergeben“, so Ruge. „Es sollte schließlich um eine nachhaltige Vermittlung von Sicherheitsaspekten gehen, bestenfalls um ein Umdenken bei Geschwindigkeits-Fans – und nicht darum, die kommunalen Kassen klingeln zu lassen.“
Geblitzt – was nun?
Es gibt immer wieder Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen. Wer Zweifel am Inhalt des Bußgeldbescheids hat, sollte sich anwaltliche Unterstützung suchen.
„Um zu prüfen, ob die Messung korrekt war, können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von den Bußgeldbehörden etwa Einblick in die technischen Details verlangen, und sie können dann nach Fehlern in der Ermittlungsakte suchen. Diese sind für Laien in aller Regel oft nicht verständlich, beispielsweise technische Angaben zum Gerät oder das Eich-Datum. Gerade bei den Blitzer-Marathons sind ja vermehrt mobile Geräte im Einsatz – das kann schon mal falsch eingestellt sein“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Im Zweifel solle man sich an einen Verkehrsrechtsanwalt oder eine Verkehrsrechtsanwältin wenden.
Auch das Beweisfoto sei eine Fehlerquelle – wenn man eben nicht zweifelsfrei erkennbar sei. Walentowski weist jedoch darauf hin: „Wenn ich das Auto verliehen habe, habe ich als Halter die Pflicht, die Person zu benennen, die gefahren ist – außer es handelt sich um Ehepartner, Verlobte oder andere enge Familienangehörige. Sollte für die Behörde am Ende nicht feststellbar sein, wer die Überschreitung begangen hat, kann das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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