Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwälte gegen gläsernen Autofahrer / Möglichkeiten der Mautsysteme nicht umsetzen

(Berlin) - Im Vorfeld des 43. Verkehrsgerichtstages, der vom 26. bis zum 28. Januar 2005 in Goslar stattfindet, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) an, den Datenschutz auch bei der Mauterfassung einzuhalten. Schon nach bisheriger Rechtslage könnten die von dem in Deutschland betriebenen Mautsystem erfassten Daten bei Aufklärung von Straftaten im Bereich des Verkehrsrechts herangezogen werden. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV bestehe damit die Gefahr, dass diese Daten auch für die Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen u. ä. genutzt werden. Bei einer Ausweitung des Mautsystems auf den Autoverkehr sei eine völlige Erfassung des Fahrverhaltens von Autofahrern möglich.

„Den gläsernen Autofahrer darf es nicht geben!“, so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Das Mautsystem biete schon jetzt erschreckende Möglichkeiten. „So sei es auch möglich, an jeder Mautbake fotografiert zu werden. Ganze Verhaltensmuster von Autofahrern könnten festgelegt werden“, so Gebhardt weiter. Das Recht auf die sogenannte informationelle Selbstbestimmung, das Recht zu bestimmen, was mit den eigenen Daten geschehe, könnte unterlaufen werden. Eine Ausdehnung der Auswertung der Daten auch auf Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, sei nicht auszuschließen. Durch Erfassung eines Autofahrers an den Mautbaken ließe sich die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen. „Der ‚große Bruder’ lauert dann auf der Autobahn“, so Gebhardt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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