AOK-Bundesverband lobt Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
(Berlin) - Der AOK-Bundesverband begrüßt das geplante Zweite Pflegestärkungsgesetz. "Wir haben uns lange für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stark gemacht. Jetzt wird endlich ein umfassendes Verständnis von Pflegebedürftigkeit möglich, Ungleichbehandlungen von körperlich und kognitiv beeinträchtigten Pflegebedürftige werden aufgehoben. Das neue Begutachtungsinstrument sorgt künftig dafür, dass der individuelle Bedarf Pflegebedürftiger genauer erfasst wird", sagte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, anlässlich der heutigen Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Referentenentwurf.
Der Systemwechsel soll zum 1. Januar 2017 stattfinden. Auf Grundlage einer neuen Pflegegrad-Systematik sieht der Gesetzesentwurf für nahezu alle Pflegebedürftige höhere Leistungsansprüche vor. Eine Ausnahme bilden allerdings Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 in vollstationären Einrichtungen. "Diese Schlechterstellung ist nicht zu begründen und sollte unbedingt korrigiert werden", sagte Graalmann.
Im Gesetzesentwurf werden auch die Weichen für eine Neufassung des Pflege-TÜVs gestellt. "Wir haben bereits seit längerem für ein Verknüpfungsmodell aus externer Qualitätsprüfung und internem Qualitätsmanagement plädiert", betonte Graalmann. Bis das neue Bewertungssystem steht, soll das alte fortgeführt werden, so dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Zwischenzeit nicht auf Informationen zu Pflegeeinrichtungen verzichten müssen.
Der Gesetzentwurf führt dafür einen neuen Qualitätsausschuss ein. "Wir hoffen, dass dieser die Zusammenarbeit der Vertragspartner erleichtert und verbindlicher macht", sagte der AOK-Chef. Dazu seien jedoch noch Detailfragen zum Besetzungsverfahren, zur Finanzierung sowie zum Entscheidungsfindungsverfahren zu klären.
Mit dem Gesetz will die Regierung außerdem die Pflegeberatung weiterentwickeln, um Transparenz über die Angebots- und Leistungsstrukturen zu schaffen. "Die AOKs bieten bereits eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Pflegeberatung an. Daher wissen wir aus Erfahrung, dass eine deutliche Abgrenzung zwischen allgemeiner Information wie zum Beispiel Preisvergleichslisten und individueller Pflegeberatung inklusive Versorgungsplanung sinnvoll ist", erklärte Graalmann. Noch wichtiger sei aber die Stärkung der Angehörigenpflege. "Wir vermissen einen eigenen Rechtsanspruch auf Beratung für Angehörige." Dafür werde sich der AOK-Bundesverband im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Pressestelle
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