Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK verlangt Nachbesserungen bei der RSA-Reform

(Bonn) - Die AOK verlangt Nachbesserungen beim Gesetz zur Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen (Risikostrukturausgleich/RSA). Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung stelle nicht sicher, dass sich der RSA spätestens ab 2007 vollständig am tatsächlichen Gesundheitszustand der einzelnen Versicherten orientiere (Morbiditätsorientierung). Dies sei jedoch das zentrale Reformanliegen der AOK, heißt es in einer Stellungnahme zur Bundestagsanhörung am 4. Juli 2001 in Berlin.

Zugunsten dieses Zieles habe man bei der Konsensvereinbarung zwischen Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium im April wesentliche andere Reformforderungen zurückgestellt. Aus Sicht der AOK garantiert nur die unmittelbare Morbiditätsorientierung des RSA, dass die Solidarmittel der gesetzlichen Krankenversicherung dorthin fließen, wo sie zur Versorgung der kranken, chronisch und schwer kranken Versicherten dringend benötigt werden.
Anders als im April vereinbart sei die Umsetzung dieses Ziels im Gesetzentwurf nur unverbindlich und unbestimmt geregelt. Sie werde sogar zwingend vom Zustandekommen und Inhalt einer weiteren gesetzlichen Regelung abhängig gemacht. "Damit entspricht dieses Regelungskonzept nicht den zwischen Spitzenverbänden und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmten Eckpunkten, nach denen ausdrücklich sicherzustellen ist, dass der morbiditätsorientierte RSA spätestens zum 1. Januar 2007 vollständig eingeführt wird", heißt es in der AOK-Stellungnahme.

Die AOK mahnt zudem schnelle Maßnahmen gegen die Risikoselektion und dadurch verursachte aktuelle Verwerfungen im Kassenwettbewerb an: "Dass der Gesetzentwurf keinerlei kurzfristig wirksame Lösungen enthält, ist nicht zu verantworten. Leidtragende sind Patienten und Beitragszahler."

Auf Kritik der AOK stößt auch ein Passus im Gesetzentwurf, der die Überweisung von Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner von der gesetzlichen Renten- an die Krankenversicherung neu regelt. Die vorgesehene verzögerte Gutschrift von Beiträgen würde die Krankenkassen jeden Monat rund 3,8 Millionen Mark kosten. Das entspricht bis zu 0,3 Beitragssatzpunkten, warnt die AOK vor einem neuen Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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