Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Apotheke gegen Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte

(Eschborn) - Mit Unverständnis und Bedauern reagierte die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, wonach die Abgabe von Restarzneimitteln durch einen niedergelassenen Arzt, die dieser von Patienten oder von Angehörigen verstorbener Patienten erhält, wettbewerbsrechtlich nicht relevant sei. Wie Dr. Johannes Pieck, Geschäftsführer der Spitzenorganisation der Apotheker erklärte, habe der Wettbewerbssenat des OLG die entscheidende Frage, ob ein Arzt nach Arzneimittelrecht befugt sei, Arzneimittel an Patienten abzugeben, überhaupt nicht geprüft und daher auch nicht beantwortet. Dass der Arzt durch die regelmäßige Abgabe von Arzneimitteln gegen Arzneimittelrecht und gegen ärztliches Berufsrecht verstoße, werde von niemandem ernsthaft bestritten und habe bereits dazu geführt, dass das zuständige Landratsamt gegen den Arzt ein Bußgeld in Höhe von DM 5.000,-- verhängt habe.

Der Versuch, die rechtswidrigen Praktiken des Arztes mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, sei zwar gescheitert, nunmehr müsse jedoch die zuständige Behörde über das verhängte Ordnungsgeld hinaus dem Arzt die Abgabe von Arzneimitteln förmlich verbieten. Pieck sieht auch die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehalten, gegen ihr Mitglied rechtlich vorzugehen. Zwar werde von Ärzten und ärztlichen Berufsorganisationen eine Änderung des Arzneimittelrechts verlangt, wonach es Ärzten gestattet werden soll, über die enge Ausnahme von Ärztemustern hinaus Arzneimittel abzugeben, eine solche politische Forderung befreie jedoch nicht von der Verpflichtung, geltendes Recht einzuhalten und Verstöße gegen Berufsrecht zu ahnden.

Die Forderung, Ärzten müsse das Recht eingeräumt werden, Arzneimittel abzugeben, beschränke sich nicht nur auf Restarzneimittel, die ein Arzt kostenlos abgebe. Sie gefährde und relativiere, so Pieck, generell den gesetzlichen Auftrag an die Apotheker, die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Zugleich werde die Aufgabenteilung zwischen Arzt und Apotheker in Frage gestellt, was einer politischen Kriegserklärung gleichkomme. Pieck forderte das Sozialministerium Nordrhein-Westfalen auf, sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden alle verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten gegen den Arzt ausschöpfen und auch die erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen gegen ihn eingeleitet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

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