Appell des Deutschen Städtetages an Bund und Länder / Reform der Jobcenter zügig abschließen / Kommunen beteiligen / Kooperation auf Augenhöhe sichern
(Berlin) - Die Städte appellieren an Bund und Länder, die Verhandlungen über die Reform der Jobcenter zügig abzuschließen und dabei die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen. Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, erklärte gestern (24. Februar 2010) nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Ludwigshafen am Rhein: "Die Städte begrüßen die grundsätzliche politische Einigung von Bund und Ländern, die Arbeit der Jobcenter und der Optionskommunen über das Jahr 2010 hinaus abzusichern. Doch der Bund ist den zahlreichen und unüberhörbaren Rufen nach einer Verfassungsänderung erst sehr spät gefolgt. Deshalb drängt jetzt die Zeit sehr, die Einzelheiten zu klären." Im Falle weiterer Verzögerungen wachse das Risiko, dass zum 1. Januar 2011 die Organisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose nicht funktionsfähig ist.
"Wir halten es für falsch und können es nicht hinnehmen, die Kommunen an den Verhandlungen nicht zu beteiligen", sagte Ude weiter. Die kreisfreien Städte und Kreise seien einer der beiden Träger der Hilfen. "Bund und Länder dürfen die künftigen Regelungen nicht wie geplant im stillen Kämmerlein unter sich ausmachen, sondern müssen die kommunalen Spitzenverbände in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufnehmen."
Zu den Inhalten der erforderlichen gesetzlichen Regelungen sagte der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, es müsse eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gewährleistet werden. "Durch eine Verfassungsänderung werden den Langzeitarbeitslosen und ihren Familien auch in Zukunft Hilfen aus einer Hand garantiert. Damit dies bestmöglich gelingt, müssen Kommunen und Arbeitsagenturen auf Augenhöhe kooperieren."
Es müsse dezentrale Handlungsspielräume geben, und der kommunale Einfluss auf die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Integration in den Arbeitsmarkt müsse sichergestellt werden, forderte Ude: "Die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen haben sich in der Praxis bewährt. Die Rolle der Kommunen darf deshalb nicht auf die eines Zahlmeisters beschränkt werden."
Der Deutsche Städtetag begrüßte in seinem Hauptausschuss-Beschluss den Plan, die Arbeit der bestehenden 69 Optionskommunen - darunter sechs kreisfreie Städte - künftig unbefristet zuzulassen und im Grundgesetz abzusichern. "Wir halten es zudem für möglich, im Zuge einer Verfassungsänderung weitere Optionskommunen zuzulassen, nennen dafür aber konkrete Anforderungen", sagte Vizepräsident Ude.
Bei einer Ausweitung des Optionsmodells, bei dem die Kommunen sowohl die Arbeitsvermittlung als auch die sozialen Hilfen für die Betroffenen übernehmen, müsse vor allem die Finanzierungsverantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft beim Bund bleiben. Außerdem dürfe das Optionsmodell nicht als Zwischenstufe für die alleinige kommunale Zuständigkeit für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
Pressestelle
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999
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