Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)

Arbeitgeber können Betreuungskosten übernehmen / Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. informiert über Hilfe für Eltern, die vom Streik der Erzieher/innen betroffen sind

(Hamburg) - Wenigstens eine gute Nachricht gibt es für Eltern während des Streiks der Erzieher/innen: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Kosten für Kinder-Notfallbetreuung steuerfrei ersetzen. Der Bund der Steuerzahler Hamburg erklärt, dass der Arbeitgeber seit diesem Jahr Kosten, die seinem Arbeitnehmer für eine kurzfristige Betreuung von unter 14jährigen oder behinderten Kindern entstehen, bis zu 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen kann. Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Die Betreuung kann auch im privaten Haushalt des Arbeitnehmers erfolgen.

Viele Kindergärten bleiben geschlossen. Mit dem Streik der Erzieher/innen sind viele Eltern gezwungen, Urlaub zu nehmen oder eine alternative Betreuung für ihr Kind zu organisieren. Da viele Arbeitgeber im Sinne eines reibungslosen Betriebsablaufs ein großes Interesse daran haben dürften, dass ihre Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen müssen, weil die Kinderbetreuung fehlt, werden sie im Zweifel bereit sein, die Kosten für eine Notfallbetreuung zu übernehmen - zumal diese Leistung den Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfrei zu Gute kommt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt) Pressestelle Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg Telefon: (040) 330663, Fax: (040) 322680

(sy)

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