Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
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Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Absprachen der Krankenkassen beim Zusatzbeitrag unterbinden

(Berlin) - Zu den gemeinsamen Ankündigungen von Krankenkassen zur Einführung von Zusatzbeiträgen erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Absprachen der Krankenkassen über den Zusatzbeitrag darf es nicht geben. Die Aufsichtsbehörden müssen kartellartige Verhaltensweisen von Anfang an unterbinden. Die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen ist dabei ebenso wettbewerbsfeindlich wie Verweise auf mögliche Zusatzbeiträge bei anderen Krankenkassen. Damit sollen die Versicherten davon abgehalten werden, ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben und die Krankenkasse zu wechseln.

Nach Einführung des Gesundheitsfonds ist der Zusatzbeitrag für die Versicherten das einzig verbliebene Preissignal. Ohne kassenindividuelle Beitragsunterschiede gibt es zwischen den Krankenkassen keinen Preiswettbewerb mehr. Von daher passen Absprachen beim Zusatzbeitrag auch nicht zu den Klagen vieler Krankenkassen über den Verlust ihrer Finanzautonomie durch den allgemeinen Einheitsbeitragssatz von derzeit 14,9 Prozent.

Ich fordere die Koalition auf, ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag, den Arbeitgeberbeitragsanteil festzuschreiben und einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge mit Sozialausgleich für Einkommensschwache einzuführen, zügig umzusetzen. Damit erfolgt zumindest eine teilweise Entkopplung der Krankheits- von den Arbeitskosten. Zudem wird dadurch ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Personalzusatzkosten der Betriebe geleistet und Beschäftigung gesichert. Die Ergänzung der bisherigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge war ein erster wichtiger Schritt zur Entkopplung der Krankheits- von den Arbeitskosten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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